Full text : Der Weltverkehr und seine Mittel

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Eisenbahnen:  Stadtbahnen.

gemeinsamen  Raum  vereinigt  und  durch  Weichen  verbunden,  um  die  Umleitung  der  Züge
bequem  bewirken  zu  können.  Die  beiden  Gleistunnel  sind  übrigens  mehrfach  gegen  einander ­
  verschoben.  Am  Ausgang  der  Citystation  liegen  sie  nebeneinander;  sie  ziehen  sich
dann  in  scharfer  Krümmung  und  gleichzeitig
mit  starkem  Gefälle  (1:15  und  1:30),  hier
gleichsam  eine  Schraubenlinie  bildend,  nach
der  Themse  hin,  um  kurz  vor  dieser  unter
einer  nur  4  m  breiten  Gasse  übereinander
herzulaufen,  da  sonst  ein  Unterfangen  der
beiderseitigen  Häuserfronten,  sowie  Ent-■KcdkniM
  schädigen  der  Hausbesitzer*)  nicht  zu  vermeiden ­
  gewesen  wäre.  Im  weiteren  Verlauf ­
  der  Bahn  liegen  die  Tunnel  nach  Abb.  3  63
wieder  nebeneinander,  um  in  den  Zwischenstationen ­
  aufs  neue  in  senkrechter  Richtung
gegeneinander  verschoben  zu  werden,  damit
hier  ein  bequemerer  Zugang  beider  Bahnsteige ­
  sich  schaffen  ließ.
Die  Tunnel  sind  kreisrund  und  mit
einem  nach  Abb.  361  aus  einzelnen  Stücken
zusammengeschranbten  Gußeisenrohre  von
3,2  na  Weite  ausgekleidet.  Ein  solche  Auskleidung ­
  hatte  Greathead  bereits  1868/69
beim  Bau  des  nahe  dem  Tower  unter  der
Themse  angelegten  und  2  in  weiten  Fußgängertunnels ­
  gewählt.  Seit  dem  Erfolge
der  ersten  elektrischen  Röhrenbahu  ist  dieses
Verfahren  wiederholt  angewendet  worden.  Es  bildet  jetzt  einen  wichtigen  Zweig  des
Tunnelbaues  und  hat  bereits  mehrfach  die  Anlage  von  Tunneln  in  schlammigem  Boden
ermöglicht,  die  mit  den  sonst  bekannten  Mitteln  nicht  hätte  erstellt  werden  können.

gewachsener
Thonboden

861.  Guerschnitt  des  Tunnels  der  elektrischen
Tunnelrötzrenbahn  in  London.

Eigenartig  ist  das  Vortreiben  der  Tunnel  nach  Greatheads  Vorgang  vermittelst  eines
„Schildes",  d.  i.  ein  mehrere  Meter  langes,  vorn  mit  einer  Schneide  versehenes  Stahl-*)

  Nach  englischem  Recht  gehört  dem  Grundbesitzer  der  Boden  bis  zum  Mittelpunkt  der
Erde.  Jeder  noch  so  tief  unter  einem  Grundstück  arbeitende  Unternehmer  muß  daher  das  Benutzungsrecht ­
  des  Erdinneren  vom  Eigentümer  erwerben.
            
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