Wirtschaftliche und soziale Wandlungen vom 14. zum 16. Jahrh. 79
Stand aus den nachgeborenen Söhnen bäuerlicher Hüfner, und
immer mehr wurden die Hufen selbst geteilt; im 15. Jahr—
hundert war die Viertelhufe in stark bevölkerten Gegenden
schon zum bäuerlichen Normalgut geworden.
War da der freie Zug der alten Markverfassung aufrecht
zu erhalten? Der Bauer der früheren Zeit hatte keine eigent—
liche Nahrungssorge gekannt; in bösen Zeiten, bei Hungersnot
und Mißwachs, hatte er hineingegriffen in die noch uner—
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Fischfang: sie hatten seinen Rückhalt, seine Lebensversicherung
für alle Fälle gebildet. Jetzt schleppte er sich auf der Viertels⸗
hufe seiner Ahnen dahin, knapp, kümmerlich, schlecht und recht.
Und die Almende bot ihm in böser Zeit nicht mehr die alte
Stütze. Durch die Zersplitterung der Hufen, durch die Ent—
wicklung eines kleinen Häuslertums waren der Kostgänger auf
ihr gar viel geworden, und keinen hatte lange Zeit hindurch der
aristokratische und darum gastfreie Charakter der alten Markver—
fassung auszuschließen gestattet. Nun gab es ein Drängen und
Schieben auf der gemeinen Nutzung; es bedurfte eingehender Rege—
lung des Holzschlags, des Viehtriebs, der Wassernutzung, selbst das
Gras auf den Wegrainen ward schon Verordnungen unterworfen.
So kam ein kleinlicher Zug je mehr und mehr in die Ver—
waltung des gemeinen Eigens, in die Markgenossenschaft selbst.
Dahin war die alte Breite des Lebens, nur im Kampf und
Zwist, im nimmer vollendeten Ausgleich engster Interessen⸗
gegensätze, selbst engherzig werdend, vermochte man zu bestehen.
Und wäre noch dieser Verfall des öffentlichen Charakters
ländlichen Lebens, diese Verknöcherung der alten Wirtschafts—
verfassung die einzige Sorge des platten Landes gewesen!
Ganz anders noch griff die Grundherrschaft nicht bloß in die
freie geistige und politische Ausbildung, sondern noch viel mehr
in die nackten materiellen und sozialen Grundlagen einer
menschenwürdigen bäuerlichen Existenz ein.