heit für die Gegner des Fascismus, kann man diesen nur ‘als Tatsache ‚hin-
nehmen. Aber kein Demokrat und kein Liberaler kann ‘den Fascismus als
gesetzliche Regierung anerkennen. nn
Der Irrtum besteht im Glauben an die Möglichkeit irgend, einer Verstän-
digung mit dem Fascismus. Mit seinem Charakter einer intoleranten Herr-
schaft verlöre er auch den Boden für seine Existenz. Wenn er das freie Be-
stimmungsrecht der Wähler und dadurch das Recht der Mehrheit, ihr Schick-
sal zu entscheiden, anerkennte, würde dies die Verneinung des Lebensrechtes
der bewaffneten Minderheit bedeuten.
Man kann also den Fascismus hinnehmen, wie man eine absolute, auf
Gewalt beruhende Regierung — z. B. den .russischen Bolschewismus — hin-
nimmt, aber man kann dann nicht der italienischen Verfassung noch irgend
einen lebendigen Wert zuerkennen und noch weniger glauben, daß der Fas-
cismus die Grundsätze der Freiheit und der Demokratie je anerkennen könne.
Diese Anerkennung wäre Verzicht und der Verzicht das Ende.
Der Fascismus wird im Auslande als eine einfache Reaktionsbewegung be-
zeichnet. Im Gegenteil war der Fascismus, ehe er Italien beherrschte, eine
deutliche revolutionäre Bewegung, welche die mit dem Kriege Unzufriedenen
zusammenführte. Mussolini schrieb, als er das Programm der Fascisten vor
wenigen Jahren vorlegte: „Es eröffnet sich eine Geschichtsepoche, die man
als Epoche der Massenpolitik und der demokratischen Hypertrophie bezeich-
nen könnte. Wir können uns dieser Bewegung nicht entgegenstellen.“
So erstand im März 1919 der Fascismus als „Ausdruck der demokra-
tischen Hypertrophie‘“, und Mussolini selbst entwarf das Programm, das
wörtlich hierherzusetzen der Mühe wert ist.
Der italienische Fascismus setzte sich also zum Ziel:
1. Konstituierende Versammlung, aufgefaßt als italienischer Teil der inter-
nationalen Völkerversammlung zwecks einer radikalen Umwandlung poli-
tischer und wirtschaftlicher Grundlagen des sozialen Lebens in solche, die
die ungehinderte Entwicklung der Zivilisation verbürgen.
2. Ausrufung der italienischen Republik; Dezentralisation der vollziehen-
den Gewalt; administrative Verselbständigung der Bezirke und Gemeinden
durch eigene Organe für die Gesetzgebung; Volksherrschaft, ausgeübt durch
das allgemeine, für Bürger beiderlei Geschlechts gleiche und unmittelbare
Stimmrecht, mit dem Recht des Volkes auf Referendum und Veto; Aus-
rottung der unverantwortlichen Bürokratie und Neuordnung der staatlichen
Verwaltungs-Organisationen; Begrenzung der Staatsherrschaft auf die bür-
gerliche und politische Leitung des nationalen Lebens.
Bolschewismus
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