selbst auch den letzten Pariser Verhandlungen fernstand und es
im Inneren schmerzlich empfand, daß man ihn seit dem Tage
von Rapallo, wie er glaubte, in den Reparationsfragen beiseite-
geschoben habe, so hatte er doch alles getan, die in Paris getroffene
Einigung mit der Reparationskommission in Berlin zur Annahme
zu bringen, Von nun an schwankten die Schritte der Regierung
Wirth hin und her.
In der ersten Juliwoche erreichte der Dollarkurs einen Stand
von über 500 Mark, Daraufhin glaubte die deutsche Regierung,
keine weiteren Barzahlungen an die Alliierten leisten zu können,
In einer Note vom 12, Juli ersuchte Deutschland um völlige Be-
freiung von den für das Jahr 1922 vorgesehenen Restzahlungen
und erklärte, daß die verzweifelte Lage der deutschen Finanzen
Barzahlungen auch für die Jahre 1923 und 1924 unmöglich mache.
Auf Grund von Besprechungen, die kurz vorher in London geführt
worden waren, rechnete Dr, Wirth auf die Unterstützung seines
Antrags durch England,
Die Reparationskommission setzte den Beschluß über den
deutschen Antrag aus, bis das Garantiekomitee, welches damals
in Berlin über die Festsetzung seiner Kontrollbefugnisse ver-
handelte, seine Arbeiten abgeschlossen haben würde. Inzwischen
wurde die Zahlung der am 15, Juli fälligen Rate von 50 Millionen
Mark gefordert und von Deutschland auch geleistet. Aber auch
nachdem sich das Garantiekomitee am 18, Juli mit der deutschen
Regierung geeinigt hatte, kam die Reparationskommission noch
nicht zu einem Beschluß über den deutschen Antrag. Es war nicht
möglich, bei ihr das Verständnis dafür zu erwecken, daß Deutsch-
land in seinem Kampfe für die Markwährung wenigstens eine
wohlmeinende Geste der Kommission brauchte, Statt dessen er-
klärte die Kommission immer wieder, daß Deutschland selbst an
dem weiteren Verfall der Währung schuld sei, weil es versäumt
habe, rechtzeitig sein Budget in Ordnung zu bringen,
Für jeden, der sehen wollte, ergab sich schon damals mit voller
Klarheit, daß keinerlei Aussicht auf ein längeres Moratorium, ge-
schweige denn auf eine Befreiung von den Reparationszahlungen bis
Ende 1924 bestand, Der französische Einfluß in der Reparations-
Bergmann, Der Weg der Reparation 12 177