Verwaltung auch Ausländer sitzen sollten, ein schwerer Schlag.
Die Arbeit des Organisationskomitees aber hat in wichtigen
Punkten dem deutschen Interesse Rechnung getragen und manche
Bedenken zerstreut, Die deutsche Mehrheit im Verwaltungsrat
der Gesellschaft ist für alle Fälle gesichert, Etwaige Streitig-
keiten zwischen der Gesellschaft und dem Reich entscheidet zu-
nächst ein besonderes deutsches Gericht, und erst in zweiter
Instanz, aber nur in besonderen Fällen, der ursprünglich als
Schiedsrichter vorgesehene internationale Gerichtshof. Endlich ist
die Gefahr beseitigt, daß etwa die deutschen Eisenbahnen in
fremde Hände fallen könnten, wenn die Zinsen und die Tilgung der
Reparationsschuldverschreibungen nicht gezahlt werden sollten.
Derals Vertreter des Treuhänders fungierende Eisenbahnkommissar
hat im schlimmsten Falle nur das Recht, den Betrieb der Bahn
ganz oder zum Teil an eine andere Gesellschaft zu verpachten,
jedoch nur dann, wenn der Schiedsrichter festgestellt hat, daß
diese Maßnahme nötig und geeignet ist, die Durchführung des
Dienstes der Reparationsschuldverschreibungen zu sichern.
Das Eigentum an den Eisenbahnen bleibt daher unter allen
Umständen dem Reiche erhalten.
Das Organisationskomitee für die Schuldverschreibungen der
Industrie hatte mit einem ganz neuartigen Problem zu tun, Die
fünf Milliarden Obligationen auf die einzelnen deutschen Industrien
zu verteilen war eine schwere Aufgabe, Ursprünglich waren die
Sachverständigen im Daweskomitee überwiegend der Ansicht ge-
wesen, daß es zweckmäßig sei, jedes einzelne Unternehmen in
bestimmter Höhe zu belasten, die Schuldverschreibungen jedoch
von einer zentralen Gesellschaft ausgeben zu lassen, welche die
Zinsen und die Tilgungsraten der Kapitalschuld von den einzelnen
Unternehmen einzuziehen und den Gläubigern gegenüber den
Dienst der Gesamtobligationen zu übernehmen hätte, Zuletzt aber
entschied sich das Daweskomitee dahin, daß grundsätzlich jedes
industrielle Unternehmen seine eigenen Obligationen ausgeben
und dem Treuhänder abliefern solle, Dem Organisationskomitee
wurde überlassen, bei kleineren Unternehmen Ausnahmen zu
machen, Diese Frage bildete den Mittelpunkt der Schwierigkeiten,
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