Full text: Der Weg der Reparation

Verwaltung auch Ausländer sitzen sollten, ein schwerer Schlag. 
Die Arbeit des Organisationskomitees aber hat in wichtigen 
Punkten dem deutschen Interesse Rechnung getragen und manche 
Bedenken zerstreut, Die deutsche Mehrheit im Verwaltungsrat 
der Gesellschaft ist für alle Fälle gesichert, Etwaige Streitig- 
keiten zwischen der Gesellschaft und dem Reich entscheidet zu- 
nächst ein besonderes deutsches Gericht, und erst in zweiter 
Instanz, aber nur in besonderen Fällen, der ursprünglich als 
Schiedsrichter vorgesehene internationale Gerichtshof. Endlich ist 
die Gefahr beseitigt, daß etwa die deutschen Eisenbahnen in 
fremde Hände fallen könnten, wenn die Zinsen und die Tilgung der 
Reparationsschuldverschreibungen nicht gezahlt werden sollten. 
Derals Vertreter des Treuhänders fungierende Eisenbahnkommissar 
hat im schlimmsten Falle nur das Recht, den Betrieb der Bahn 
ganz oder zum Teil an eine andere Gesellschaft zu verpachten, 
jedoch nur dann, wenn der Schiedsrichter festgestellt hat, daß 
diese Maßnahme nötig und geeignet ist, die Durchführung des 
Dienstes der Reparationsschuldverschreibungen zu sichern. 
Das Eigentum an den Eisenbahnen bleibt daher unter allen 
Umständen dem Reiche erhalten. 
Das Organisationskomitee für die Schuldverschreibungen der 
Industrie hatte mit einem ganz neuartigen Problem zu tun, Die 
fünf Milliarden Obligationen auf die einzelnen deutschen Industrien 
zu verteilen war eine schwere Aufgabe, Ursprünglich waren die 
Sachverständigen im Daweskomitee überwiegend der Ansicht ge- 
wesen, daß es zweckmäßig sei, jedes einzelne Unternehmen in 
bestimmter Höhe zu belasten, die Schuldverschreibungen jedoch 
von einer zentralen Gesellschaft ausgeben zu lassen, welche die 
Zinsen und die Tilgungsraten der Kapitalschuld von den einzelnen 
Unternehmen einzuziehen und den Gläubigern gegenüber den 
Dienst der Gesamtobligationen zu übernehmen hätte, Zuletzt aber 
entschied sich das Daweskomitee dahin, daß grundsätzlich jedes 
industrielle Unternehmen seine eigenen Obligationen ausgeben 
und dem Treuhänder abliefern solle, Dem Organisationskomitee 
wurde überlassen, bei kleineren Unternehmen Ausnahmen zu 
machen, Diese Frage bildete den Mittelpunkt der Schwierigkeiten, 
318
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.