Full text : Der Weg der Reparation

Schließlich wurde eine Lösung gefunden, nach welcher die große
Masse der fünf Milliarden in Form von Gesamtobligationen einer
Zwischenstelle (Industriebank) und nur 500 Millionen als Einzelobligationen
 der größeren deutschen Unternehmen auszugeben
sind. Von Bedeutung war ferner die Frage, auf welche wirtschaftlichen
 Kreise sich die Belastung erstrecken und wie die im Dawesbericht
 verlangte hypothekarische Sicherung gefunden werden
könne, Wir werden über alles dies noch zu sprechen haben.
Während der Arbeit der drei Organisationskomitees suchten
die treibenden Kräfte in der Reparationskommission einen Weg
zu finden, wie der Plan zum bindenden Vertrage zwischen den
Alliierten und Deutschland erhoben werden könne, Es entstand
der Gedanke eines gemeinsamen Protokolls, in dem alle Teile den
Plan anzunehmen hätten und in dem sich Deutschland verpflichten
solle, innerhalb einer bestimmten Frist die Gesetze für die Reichsbank,
 die Reichsbahn und die Industrieobligationen zu erlassen,
Ueber die Kontrolle der verpfändeten Einnahmen sollte gleichfalls
 ein Protokoll gezeichnet werden, Darauf sollten Frankreich
und Belgien sich verpflichten, bis zu einem bestimmten Tage die
Maßnahmen im besetzten Gebiete zu ergreifen, die nötig seien,
um die finanzielle und wirtschaftliche Einheit Deutschlands
wiederherzustellen,
Aus diesen Erwägungen erwuchs der Gedanke einer Konferenz,
zu der sich zunächst die Alliierten und Vertreter der Vereinigten
Staaten am 16, Juli in London zusammenfinden sollten,
Bei einem Besuche des britischen Ministerpräsidenten Macdonald
 in Paris am 9. Juli wurde durch ein Memorandum bekanntgegeben,
 Frankreich und England seien darin einig, daß der Plan
schleunigst in Kraft treten müsse und.daß auf der Konferenz in
London alle beteiligten Regierungen die Annahme des Planes bestätigen
 sollten, Die Rechte der Reparationskommission dürften
nicht beeinträchtigt werden, wohl aber solle, wenn möglich, ein
Amerikaner in die Reparationskommission eintreten, falls eine
Verfehlung Deutschlands zu konstatieren sei, Auch solle der
Agent für die Reparationszahlungen zugezogen werden, wenn die
Reparationskommission nicht zu einer einheitlichen Entschließung

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