Full text: Der Weg der Reparation

Im übrigen wurde das Angebot noch von der Stabilisierung 
der deutschen Währung und von der Gleichberechtigung Deutsch- 
lands im internationalen Wirtschaftsverkehr abhängig gemacht, 
Diese letzteren Bedingungen waren schon in jedem früheren 
deutschen Angebot enthalten und zur Genüge bekannt. 
Die ganze deutsche Note war fast in jedem Wort ein Kom- 
promiß zwischen äußeren Notwendigkeiten und inneren Rück- 
sichten, Ihre letzte Form erhielt sie erst nach endlosen Beratungen, 
Dann aber wurde sie in nervöser und unnötiger Hast der Oeffent- 
lichkeit übergeben, Der erkrankte Finanzminister Hermes erhob 
in letzter Stunde Bedenken gegen Inhalt und Form der Note, 
drang aber damit nicht durch. 
Das Angebot erregte selbst in Deutschland vielfach Be- 
fremden, Im gesamten Ausland wurde es als unbrauchbar abge- 
lehnt, Frankreich und Belgien vergaßen darüber einen Augen- 
blick ihre schwerwiegenden Differenzen in der Ruhrfrage und 
sandten schon unter dem 6, Mai nach einer weiteren Zusammen- 
küunft in Brüssel ihre gemeinsame Antwort, die offenbar von 
'Poincare/selber verfaßt war, Ganz im Stile seiner wöchentlichen 
Sonntagsreden behandelte er darin das deutsche Angebot mit 
jenem höhnischen Haß, dessen Tonarten er im Verkehr mit 
Deutschland so meisterlich beherrschte. Ihm war die deutsche 
Note von Anfang bis’zu Ende nichts „als der kaum verhehlte 
Ausdruck einer systematischen Auflehnung gegen den Vertrag 
von Versailles‘, an den Deutschland durch seine Unterschrift 
gebunden sei. Die Erklärung, daß Deutschland den passiven 
Widerstand fortsetzen werde, beantwortete Poincare damit, daß 
der Widerstand nicht von der Bevölkerung ausgehe, sondern daß 
die deutsche Regierung selber blutige Zusammenstöße, Angriffe 
gegen die französische Besatzung, Sabotageakte und gemeine Ver- 
brechen im Ruhrgebiet organisiert habe, 
Die französische und die belgische Regierung erklärten nun- 
mehr offiziell, daß sie keinen deutschen Vorschlag in Erwägung 
ziehen würden, solange der Widerstand im Ruhrgebiet andauere, 
und daß sie das neu besetzte Gebiet nur. nach Maßgabe und im 
Verhältnis der geleisteten Reparationszahlungen räumen würden. 
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