aussetzung für den ganzen Plan aber ist die Rückgabe der Eisen-
bahnen im besetzten Gebiet an die Verwaltung der Gesellschaft,
Bei der Ermittelung weiterer Quellen für die Reparation folgte
das Komitee den Grundzügen der Belgischen Studien. Neben den
Erträgen der Zölle sollte eine Reihe von indirekten Steuern, näm-
lich die Abgaben auf Branntwein, Tabak, Bier und Zucker für die
Reparation nutzbar gemacht werden, Dabei war grundsätzlich zu
entscheiden, ob etwa aus dem Reichshaushalt im voraus die not-
wendigen inneren Ausgaben bestritten werden müßten und nur
die etwaigen Ueberschüsse der genannten Abgaben an die
Reparationskasse abzuführen seien, Dafür traten die englischen
Sachverständigen ein, Sie wollten ein einheitliches Budget haben,
das sowohl den eigenen Bedarf des Reiches wie die Reparation
zu umfassen hätte, Das aber war nur durchzuführen, wenn man
die gesamten Einnahmen und Ausgaben des Reiches in allen
Zweigen des Haushalts einer scharfen alliierten Kontrolle unter-
warf. Eine solche Finanzkontrolle war von Deutschland bei den
Kämpfen um die Reparation stets als unerträglich und unzweck-
mäßig abgelehnt worden,
Die englische Idee scheiterte im Komitee an dem Widerstand
der Franzosen und Belgier, Sie wollten sich. nicht mit UVeber-
schüssen begnügen, sondern verlangten einen direkten Zugriff auf
den Ertrag bestimmter Abgaben, So wurde auch im Komitee be-
schlossen. Die große Masse der Einnahmen blieb zur freien Ver-
fügung des Reiches, während bestimmte Einnahmezweige, näm-
lich die Zölle und die Verbrauchssteuern, in erster Linie der
Reparation zugewiesen wurden. Die interalliierte Kontrolle sollte
sich auf diese einzelnen Einnahmen beschränken,
Ein weiteres Objekt für die Reparation fand das Komitee in
der Reichsabgabe aus dem Eisenbahnverkehr, der sogenannten
Verkehrssteuer. Diese Abgabe ist in den vom Publikum erhobenen
Tarifen mit eingeschlossen, tritt also nach außen nicht in Er-
scheinung und legt dem Verkehr keine besondere neue Last auf.
Die Sachverständigen glaubten, daß das Reich diese Steuer nach
einer Uebergangsfrist von einem Jahre werde entbehren können,
Die Verkehrssteuer ist einfach zu handhaben und bedarf keiner
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