Full text: Der Weg der Reparation

aussetzung für den ganzen Plan aber ist die Rückgabe der Eisen- 
bahnen im besetzten Gebiet an die Verwaltung der Gesellschaft, 
Bei der Ermittelung weiterer Quellen für die Reparation folgte 
das Komitee den Grundzügen der Belgischen Studien. Neben den 
Erträgen der Zölle sollte eine Reihe von indirekten Steuern, näm- 
lich die Abgaben auf Branntwein, Tabak, Bier und Zucker für die 
Reparation nutzbar gemacht werden, Dabei war grundsätzlich zu 
entscheiden, ob etwa aus dem Reichshaushalt im voraus die not- 
wendigen inneren Ausgaben bestritten werden müßten und nur 
die etwaigen Ueberschüsse der genannten Abgaben an die 
Reparationskasse abzuführen seien, Dafür traten die englischen 
Sachverständigen ein, Sie wollten ein einheitliches Budget haben, 
das sowohl den eigenen Bedarf des Reiches wie die Reparation 
zu umfassen hätte, Das aber war nur durchzuführen, wenn man 
die gesamten Einnahmen und Ausgaben des Reiches in allen 
Zweigen des Haushalts einer scharfen alliierten Kontrolle unter- 
warf. Eine solche Finanzkontrolle war von Deutschland bei den 
Kämpfen um die Reparation stets als unerträglich und unzweck- 
mäßig abgelehnt worden, 
Die englische Idee scheiterte im Komitee an dem Widerstand 
der Franzosen und Belgier, Sie wollten sich. nicht mit UVeber- 
schüssen begnügen, sondern verlangten einen direkten Zugriff auf 
den Ertrag bestimmter Abgaben, So wurde auch im Komitee be- 
schlossen. Die große Masse der Einnahmen blieb zur freien Ver- 
fügung des Reiches, während bestimmte Einnahmezweige, näm- 
lich die Zölle und die Verbrauchssteuern, in erster Linie der 
Reparation zugewiesen wurden. Die interalliierte Kontrolle sollte 
sich auf diese einzelnen Einnahmen beschränken, 
Ein weiteres Objekt für die Reparation fand das Komitee in 
der Reichsabgabe aus dem Eisenbahnverkehr, der sogenannten 
Verkehrssteuer. Diese Abgabe ist in den vom Publikum erhobenen 
Tarifen mit eingeschlossen, tritt also nach außen nicht in Er- 
scheinung und legt dem Verkehr keine besondere neue Last auf. 
Die Sachverständigen glaubten, daß das Reich diese Steuer nach 
einer Uebergangsfrist von einem Jahre werde entbehren können, 
Die Verkehrssteuer ist einfach zu handhaben und bedarf keiner 
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