V [HI Vorwort.
nicht so weit steigerte, daß zahlreiche Kaufleute auf die Aus-
übung des Kleinhandels verzichten konnten, so gibt mir die
siebente Abhandlung Gelegenheit, wiederum die Bedeutung
des mittelalterlichen Handels hervorzuheben. Ich wende mich
in ihr gegen die These Sombarts, daß der Bürger der mittel-
alterlichen Stadt durch den Handelsbetrieb es schlechterdings
nicht bis zum reichen Mann bringen konnte, daß vielmehr
Kapitalansammlung damals nur durch Anhäufung von Grund-
rente möglich gewesen sei. Wenn der Handelsgewinn damals
auch aus bescheidenern Betrieben kam, so war er immerhin
beträchtlich genug, um manchen Kaufmann zum reichen Mann
zu machen. Der Gewinn aus der Grundrente wurde erst durch
die Entwicklung von Handel und Gewerbe in den Städten
erheblich.
Mit der Frage, durch welche Verhältnisse die mittelalter-
liche Stadtwirtschaft abgelöst worden ist, beschäftigt sich die
achte Abhandlung. Im Gegensatz zu Schmoller, welcher eine
Stufe der ,Territorialwirtschaft“ annahm, legt sie dar, daß
es wohl eine bemerkenswerte territoriale Wirtschaftspolitik
gegeben hat, darum aber noch nicht eine ,Territorialwirt-
schaft". Sie schildert, wie viel von dem mittelalterlichen System
in die neuern Jahrhunderte hinübergenommen worden ist
und wie neue Formen des Handels und der Gewerbe allmäh-
lich auftauchen und Jich jenem gegenüber geltend machen.
Die drei ersten Abhandlungen sind der Geschichte der Land
wirtschaft gewidmet. Die erste verbindet mit der Beant
wortung der Frage nach den Cigentumsverhältnissen der Ur-
zeit am Acterland die Prüfung der Brauchbarkeit der histo-
rischen Analogie, welches Problem ja ganz besonders in der
wirtschaftsgeschichtlichen Literatur eine große Rolle spielt.
Die zweite Abhandlung, in welcher ich die Entwicklung der
deutschen Landwirtschaft von der Urzeit bis zum Schluß des
Mittelalters skizziere und namentlich das Verhältnis von
Grundherren und Bauern zueinander und ihre Verdienste
um die Förderung des deutschen Ackerbaus schildere, behandelt
ihren großen Stofsf knapper als die andern Abhandlungen,