Full text : Probleme der Wirtschaftsgeschichte

V | Vorwort.
einen innern Zusammenhang. Zunächst seßen sie gemeinsam
die Ablehnung der hofrechtlichen, grundherrlichen Theorie
voraus !). Diese Theorie hat nicht nur auf die unmittelbar
gestellte Frage eine trügerische Antwort gegeben, sondern
verhinderte auch an vielen andern Stellen durch den Schatten,
den sie warf, die gesunde Entfaltung der Forschung. Man
übertreibt nicht, wenn man sagt, daß erst mit der Beseitigung
der hofrechtlichen Theorie die Bahn für eine erfolgreiche Behandlung
 der mittelalterlichen Wirtschaftsgeschichte recht frei
geworden ist. Erst jezt wurden für viele Fragen die rechte
Stellung und die einleuchtende Antwort gefunden ?). Es wird
jedoch noch einige Zeit dauern, bis die hofrechtliche Theorie,
die in vollem Umfang heute von niemand mehr geteilt wird,
aber in allerlei Verkleidungen sich zu behaupten sucht, aus
ihren lezten Schlupfwinkeln entfernt sein wird. Einen solchen
Kampf führt z. B. meine Polemit gegen Büchers Hauswirtschafts-
 und Lohnwerkstheorie, gegen Sombarts ältere und
jüngere Theorie über den Ursprung des Kapitalismus. Meine
Auffassung der ältern Steuergeschichte richtet sich gegen die
hofrechtliche Theorie in ihrer alten unverblümten Gestalt
ebenso wie in ihren neuern Vertklausulierungen.
Den durch die Beseitigung der hofrechtlichen Theorie .ge
schaffenen freien Raum benute ich in der fünften Abhandlung,
um die große Frage der Entstehung eines sstädtischen Handwerts
 ~ welche jene Theorie in erster Linie lösen wollte +
positiv zu beantworten. Ich skizziere zunächst die Anknüpfungspunkte,
 die die alte Zeit für das Aufkommen eines freien
Handwerks bot, und untersuche dann die besondern einzelnen
Motive der Zunftbildung. Die frühere Forsschung hatte sich
mit diesen im allgemeinen nicht beschäftigt, weil sie für Jie
unter der Voraussetzung der hofrechtlichen Theorie nicht
1) Meine Kritik der hofrechtlichen Theorie s. in meinem ,Tercitorium
 und Stadt“’, 2. Aufl. S. 209 ff.; vgl. auch 1. Aufl. S. XIV ff.
Weitere Literatur dazu s. unten namentlich S. 258.
?) Vgl. hierzu die treffenden Bemerkungen von Häpke in der
Festschrift f. D. Schäfer (1915), S. 829.
            
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