Für den Fall, daß Deutschland irgendeiner seiner Repara-
tionspflichten nicht nachkommt, hat nach dem Vertrage die Re-
parationskommission die Nichterfüllung unverzüglich jeder der
beteiligten Mächte anzuzeigen und ihr gleichzeitig Vorschläge für
die zu ergreifenden Maßnahmen zu machen, Wenn Deutschland
vorsätzlich seinen Verpflichtungen nicht nachkommt (manquement
volontaire), können die alliierten Mächte wirtschaftliche und
finanzielle Sperr- und Vergeltungsmaßregeln ergreifen und über-
haupt alle Schritte unternehmen, die sie durch die Umstände
für geboten halten. Deutschland darf diese Maßnahmen nicht als
feindliche Handlungen betrachten (SS 17, 18 Anhang II).
Das sind die vielgenannten Vorschriften des Vertrages über
„Sanktionen“, welche in der Folgezeit eine so unheilvolle Be-
deutung erlangt haben.
Neben der Reparation ist Deutschland durch den Vertrag von
Versailles noch einer ganzen Reihe anderer schwerer und un-
bestimmter Leistungen unterworfen worden, Diese stehen weder
untereinander noch mit der Reparation in Zusammenhang und
sind auch der Aufsicht der Reparationskommission nicht unter-
stellt,
So verpflichtete der Vertrag Deutschland zur Zahlung der
gesamten Unterhaltungskosten der Besatzungsheere vom Tage
des Waffenstillstandes, dem 11, November 1918, ab, Die Kosten
waren in Goldmark zu erstatten, soweit sie nicht aus Ankäufen
oder Requisitionen im besetzten Gebiet herrührten, Im letzteren
Falle hatte die deutsche Regierung sie in Markwährung zu be-
zahlen, Für die Besatzungskosten sollten der Besitz und die Ein-
nahmequellen des Deutschen Reiches und der Länder sogar vor-
zugsweise vor der Reparation haften (Art, 251).
Der Vertrag bestimmte ferner, daß Deutschland für die privaten
Vorkriegsschulden der Reichsangehörigen gegenüber den An-
gehörigen der alliierten Mächte aufzukommen habe, sofern diese
Mächte sich dem im Vertrage vorgesehenen Verfahren für den
Ausgleich solcher Schulden anschlossen, In dem Ausgleichsver-
fahren (Clearing) sollte monatlich abgerechnet werden, Ergab
sich dabei ein deutscher Schuldbetrag, so mußte die deutsche
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