Full text: Der Weg der Reparation

Für den Fall, daß Deutschland irgendeiner seiner Repara- 
tionspflichten nicht nachkommt, hat nach dem Vertrage die Re- 
parationskommission die Nichterfüllung unverzüglich jeder der 
beteiligten Mächte anzuzeigen und ihr gleichzeitig Vorschläge für 
die zu ergreifenden Maßnahmen zu machen, Wenn Deutschland 
vorsätzlich seinen Verpflichtungen nicht nachkommt (manquement 
volontaire), können die alliierten Mächte wirtschaftliche und 
finanzielle Sperr- und Vergeltungsmaßregeln ergreifen und über- 
haupt alle Schritte unternehmen, die sie durch die Umstände 
für geboten halten. Deutschland darf diese Maßnahmen nicht als 
feindliche Handlungen betrachten (SS 17, 18 Anhang II). 
Das sind die vielgenannten Vorschriften des Vertrages über 
„Sanktionen“, welche in der Folgezeit eine so unheilvolle Be- 
deutung erlangt haben. 
Neben der Reparation ist Deutschland durch den Vertrag von 
Versailles noch einer ganzen Reihe anderer schwerer und un- 
bestimmter Leistungen unterworfen worden, Diese stehen weder 
untereinander noch mit der Reparation in Zusammenhang und 
sind auch der Aufsicht der Reparationskommission nicht unter- 
stellt, 
So verpflichtete der Vertrag Deutschland zur Zahlung der 
gesamten Unterhaltungskosten der Besatzungsheere vom Tage 
des Waffenstillstandes, dem 11, November 1918, ab, Die Kosten 
waren in Goldmark zu erstatten, soweit sie nicht aus Ankäufen 
oder Requisitionen im besetzten Gebiet herrührten, Im letzteren 
Falle hatte die deutsche Regierung sie in Markwährung zu be- 
zahlen, Für die Besatzungskosten sollten der Besitz und die Ein- 
nahmequellen des Deutschen Reiches und der Länder sogar vor- 
zugsweise vor der Reparation haften (Art, 251). 
Der Vertrag bestimmte ferner, daß Deutschland für die privaten 
Vorkriegsschulden der Reichsangehörigen gegenüber den An- 
gehörigen der alliierten Mächte aufzukommen habe, sofern diese 
Mächte sich dem im Vertrage vorgesehenen Verfahren für den 
Ausgleich solcher Schulden anschlossen, In dem Ausgleichsver- 
fahren (Clearing) sollte monatlich abgerechnet werden, Ergab 
sich dabei ein deutscher Schuldbetrag, so mußte die deutsche 
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