darauf, den Standpunkt der einzelnen Regierungen zu den ver-
schiedenen Fragen festzustellen. Am 6, Januar 1925 traten die
alliierten Finanzminister selber und als Vertreter der Vereinigten
Staaten der damalige Botschafter in London, Mr. Kellogg, zur
Konferenz in Paris zusammen, Sie erreichten am 14, Januar eine
Verständigung, die als das Pariser Finanzabkommen bekannt ge-
worden ist,
Wie es nicht anders sein konnte, wurde in den meisten Punkten
ein Kompromiß zwischen den widerstreitenden Interessen ge-
funden, Das traf vor allem auf die Verrechnung der Einnahmen
und Ausgaben aus der Zeit der Ruhrbesetzung vom 11, Januar 1923
bis 1, September 1924 zu, Die Frage der Rechtmäßigkeit des
Ruhrunternehmens wurde nicht weiter erörtert, Sonst hätte ja
England bei der Verteilung des Ertrages nicht mitwirken können,
Frankreich und Belgien hatten die folgende Abrechnung vor-
gelegt:
Eingänge: in Millionen Goldmark
Geldstrafen und Requisitionen , . 145.50
Sachleistungen . ‚ . 446.40
zusammen . 491,90
Bareinnahmen: a a
Kohlensteuer . 129,—
Zölle . 163.—
Sonstige Abgaben. . . 101—
Forsten, =. „0.0 21—
Pässe usw. .. 7 Ch 3,—
Reingewinn der Regiebahn , ‚.671—
im ganzen . 490.—
Davon ab Kosten:
Verwaltung . . „007 16,—
Transport von Kohle und
Betrieb von Fabriken, , 54—
Militärische Kosten , , , 11x - i84—
Reinertrag der Bareinnahmen , vv -—
Bergmann, Der Weg der Reparation 23
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