Es lassen sich bei der. Zollgesetzgebung der Länder in der Nachkriegszeit gegenüber
der Vorkriegszeit zwei Tendenzen feststellen, die sich auch auf die Erzeugnisse des Ma-
schinenbaues erstrecken:
1. die Tendenz zu weitgehendster Unterteilung der einzelnen Tarifpositionen. Sie
ist vor allem bei Spanien, Italien, den Österreichisch-ungarischen Nachfolgestaaten und
Belgien zu bemerken.
2. die Tendenz zu. Zollerhöhungen.. \ Sie ist! am stärksten bei den Ländern, in
denen sich Anfänge einer Maschinenindustrie bemerkbar machen, während solche Länder,
die eine bereits sehr ausgebildete Maschinenindustrie mit Exportüberschuß besitzen, eine
geringe oder überhaupt keine Steigerung aufzuweisen haben. Eine Ausnahme allerdings
bilden die Vereinigten Staaten, die trotz Bestehen eines außerordentlich großen Ausfuhr-
überschusses ihre Zölle gegenüber der Vorkriegszeit wesentlich erhöht haben.
Die umstehende Tabelle A gibt Auskunft über die Steigerung der Zollsätze gegenüber
der Vorkriegszeit. Zu der Tabelle ist folgendes zu bemerken:
Bei der Betrachtung der Steigerung der Gewichtszölle ist zu berücksichtigen, daß gegen-
über 1913 -der Goldwert gefallen ist, daß also bei einer Steigerung der Zollsätze auf 150 Pro-
zent des Vorkriegsstandes die Wertzollbelastung etwa die gleiche wie in der Vorkriegszeit
ist. Die Steigerung der Wertzölle ist selbstverständlich nicht ohne weiteres mit der Steige-
rung der Gewichtszölle zu vergleichen; bei ihnen‘ erübrigt sich auch natürlich die Berück-
sichtigung der Goldentwertung.
Aus der Tabelle A ist die Höhe der Zollbelastung bei den einzelnen Ländern im Jahre
1926 nicht zu ersehen. Sie ergibt sich aus der Tabelle B auf S. 45, welche die Wertbelastung
wichtiger Maschinenarten in den einzelnen Staaten einander gegenüberstellt.
Einfuhrverbote spielen bei den meisten Ländern keine Rolle. Polen bildet hierin die
wichtigste Ausnahme. In der Tschechoslowakei besteht ein Einfuhrbewilligungsverfahren,
wovon jedoch einige Maschinenarten befreit sind.
A