470 VII. Die Entstehung des modernen Kapitalismus.
verkehrt, das Einkommen der Landesherren einfach als ,länd-
lichen“ Reichtum aufzufassen; es steckt darin schon viel Ertrag
aus Handel und Gewerbe. Es kann doch, ohne erheblichen Groß-
grundbesit, sich bedeutendes Vermögen aus ööffentlich-recht-
lichen Einnahmen bilden. Es ist nicht gleichgültig, ob das Ver-
mögen einfacher Grundherren oder solcher Herren, die öffent-
lich-rechtliche Einnahmen haben, übertragen wird!). Die neuere
Forschung hat aber sogar nachgewiesen, daß in einzelnen staat-
lichen Haushalten schon des 13. Jahrhunderts die öffentlich-recht-
lichen Einnahmen die privaten an Höhe erreichen oder gar über-
treffen?). Sombart erwähnt sodann 6. die städtischen Haus-
halte (S. 245). „Freilich stehen sie an Bedeutung weit hinter
den bisher betrachteten Elementen zurück.“ Ich will auf dies
Verhältnis hier nicht näher eingehen?). Es sei nur bemertt,
daß, wenn Sombart das Einkommen der französischen und eng-
lischen Städte dem „mittlerer Baronien“ gleichsettt, er sich einer
verschwommenen Kategorie bedient.
Sombart setzt nun weiter auseinander, in welcher Weise
„sich jene Besizungen und Einkünfte zu privaten Vermögen einer
neuen Generation moderner Menschen transsubstantiieren.“"
Solche Vermögensübertragungen erfolgen auf folgende Ar-
ten: durch „Anteilnahme an öffentlichen Einkünften“ (S. 246);
1) Ich will hier nicht weiter darauf eingehen, daß reiche Klöster
und Stifter oft städtisches Einkommen = z. B. aus gewerblichen An-
lagen ~ neben ländlichem haben.
2) H. Niese, D. Reichsgut im 13. Jahrh. S. 117: „Hinsichtlich des
Rechtsgrunds überwogen die Geldeinkünfte aus den Steuern“. Dopsch,
Die landesfürsstlichen Urbare Nieder- und Oberösterreichs aus dem
13. und 14. Jahrh. (1904). Vgl. H. Z. 102, S. 537.
3) Es ist richtig, daß viele (mehr können wir nicht sagen) Landes-
herren mehr Einnahmen hatten als die bedeutendsten Städte. Aber
das beweist für Sombarts These noch nichts. Es kommt auch auf die
Art der Verwendung an. Die Einkünfte der Landesherrn. flossen wohl
zum größern Teil in die Hand des landsässigen Adels, in der Form
von Lehen, Amtleutebesoldungen oder Zivs für gewährte Vorschüsse,
und der Landadel war nicht industriell tätig. Vgl. über die betr. Zahlen
Sander, Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs v. 1431-1440,
S. 717 ff.