Full text: Probleme der Wirtschaftsgeschichte

470 VII. Die Entstehung des modernen Kapitalismus. 
verkehrt, das Einkommen der Landesherren einfach als ,länd- 
lichen“ Reichtum aufzufassen; es steckt darin schon viel Ertrag 
aus Handel und Gewerbe. Es kann doch, ohne erheblichen Groß- 
grundbesit, sich bedeutendes Vermögen aus ööffentlich-recht- 
lichen Einnahmen bilden. Es ist nicht gleichgültig, ob das Ver- 
mögen einfacher Grundherren oder solcher Herren, die öffent- 
lich-rechtliche Einnahmen haben, übertragen wird!). Die neuere 
Forschung hat aber sogar nachgewiesen, daß in einzelnen staat- 
lichen Haushalten schon des 13. Jahrhunderts die öffentlich-recht- 
lichen Einnahmen die privaten an Höhe erreichen oder gar über- 
treffen?). Sombart erwähnt sodann 6. die städtischen Haus- 
halte (S. 245). „Freilich stehen sie an Bedeutung weit hinter 
den bisher betrachteten Elementen zurück.“ Ich will auf dies 
Verhältnis hier nicht näher eingehen?). Es sei nur bemertt, 
daß, wenn Sombart das Einkommen der französischen und eng- 
lischen Städte dem „mittlerer Baronien“ gleichsettt, er sich einer 
verschwommenen Kategorie bedient. 
Sombart setzt nun weiter auseinander, in welcher Weise 
„sich jene Besizungen und Einkünfte zu privaten Vermögen einer 
neuen Generation moderner Menschen transsubstantiieren.“" 
Solche Vermögensübertragungen erfolgen auf folgende Ar- 
ten: durch „Anteilnahme an öffentlichen Einkünften“ (S. 246); 
1) Ich will hier nicht weiter darauf eingehen, daß reiche Klöster 
und Stifter oft städtisches Einkommen = z. B. aus gewerblichen An- 
lagen ~ neben ländlichem haben. 
2) H. Niese, D. Reichsgut im 13. Jahrh. S. 117: „Hinsichtlich des 
Rechtsgrunds überwogen die Geldeinkünfte aus den Steuern“. Dopsch, 
Die landesfürsstlichen Urbare Nieder- und Oberösterreichs aus dem 
13. und 14. Jahrh. (1904). Vgl. H. Z. 102, S. 537. 
3) Es ist richtig, daß viele (mehr können wir nicht sagen) Landes- 
herren mehr Einnahmen hatten als die bedeutendsten Städte. Aber 
das beweist für Sombarts These noch nichts. Es kommt auch auf die 
Art der Verwendung an. Die Einkünfte der Landesherrn. flossen wohl 
zum größern Teil in die Hand des landsässigen Adels, in der Form 
von Lehen, Amtleutebesoldungen oder Zivs für gewährte Vorschüsse, 
und der Landadel war nicht industriell tätig. Vgl. über die betr. Zahlen 
Sander, Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs v. 1431-1440, 
S. 717 ff.
	        
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