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Daraus folgt erstens: Zum Tausch gelangen „von beiden
Seitendietauschfähigsten Bewerber +; nämlich die
Käufer, die die Ware am höchsten (A1 bis A5) und die Ver-
käufer, die sie am niedrigsten schätzen (B 1 bis B 5)".“
Zweitens: „Es kommen von jeder Seite so viele
Bewerberzum Tausch, alses, wenn man die Be-
werber nach der absteigenden Rangordnung
ihrer Tauschfähigkeit‘paart, Paare’ gibt, in-
nerhalb deren der Kauflustige die Ware einer
größeren Summe des Preisgutes gleichschätzt
alsder Verkäufer®.“
Drittens. „Bei beiderseitigem Wettbewerbstellt
sich der Marktpreis innerhalb eines Spiel-
raumesfest, dernachobenbegrenztwirddurch
die Wertschätzungen des Jetzten noch zum
Tausch kommenden Käufers und des tausch:
fähigsten ausgeschlossenen Verkaufsbewer-
bers, nach unten durch die Wertschätzungen
des mindesttauschfähigen noch zum Tausch
gelangenden Verkäufersund destauschfähig-
sten vom Tausch ausgeschlossenen Kaufbe-
werbers”.“ Faßt man die oben erwähnten Paare als „Grenz-
paare‘ auf, so ergibt sich folgende Formulierung für das Preis-
gesetz: „Die“ Höher’des Marktpreises wird be
grenzt und bestimmt durch dieHöhe: der sub”
jektivyven Wertschätzungen der beiden Grenz-
paare®,*
Soweit der Mechanismus des Wettbewerbs, d. h. der
Prozeß der Preisbildung von seiner formalen Seite aus. Dem
Wesen der Sache nach ist es nichts anderes als eine ausführ-
liche Formulierung des längst bekannten Gesetzes von Angebot
und Nachfrage. Deshalb ist eben diese formale Seite der Sache
von geringerem Interesse als ihr Inhalt, d. h. die quantitative
Bestimmtheit des Tauschprozesses. Doch zunächst noch eine
% Ib. S. 499.
‘© Ib. S. 500. Unter Tauschfähigkeit versteht Böhm-Bawerk das Ver-
hältnis zwischen dem zu erwerbenden und dem eigenen Gut. „Esistalso,
allgemeingesagt, derjenige Tauschbewerberdertausch-
fähigste, der sein eigenes Gut im Vergleich zum ein-
zutauschenden fremden am niedrigsten, oder was das-
selbe ist, der das fremde Gutim Vergleich zu dem dafür
hinzugebenden eigenen Gut am höchsten schätzt. Ib., S. 491.
Ib. S. 501.
78 Ib. .S; 501.