Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

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Elftes Buch. Zweites Kapitel. 
begriff des modernen Staates. Von diesem allgemeinen Satze 
aus zieht aber Marsilius die weittragendsten Folgerungen: ihm 
erscheint das Volk, organisch erwachsen und zusammengesetzt aus 
Individuen, Familien, Nachbarschaften, Gemeinden, als Selbst⸗ 
herr: es übt sein Gesetzgebungsrecht durch eine gewählte Ver— 
tretung, sein Selbstregierungsrecht durch Wahl der vollziehenden 
Gewalt. Dabei ist die vollziehende Gewalt zugleich Organ des 
zesetzgebenden Körpers; ihre Inhaber sind mithin verantwortlich 
uind absetzbar. Welche Fernsichten in die Verfassungsgrundlagen 
späterer Jahrhunderte! Für die Gegenwart des Verfassers bei 
weitem wichtiger waren freilich seine staatskirchenrechtlichen Aus— 
führungen. In seinem Staate ist der Inhalt des Glaubens 
Sache der freien Überzeugung eines jeden; Ketzer sind auf 
dieser Welt nur zu bestrafen, wenn ihr Leben und ihre Lehre 
zegen die bürgerliche Rechtsordnung verstößt. Das Priester— 
tum als solches hat deshalb keine obrigkeitlichen, sondern nur 
seelsorgerische Aufgaben. Und diese sind von einem und unteil—⸗ 
barem Charakter. Die Bischöfe haben also keine höhere Ge— 
walt als die Priester; und ein Primat des Papstes kann als 
möglich gedacht werden nur durch konziliare Übertragung für 
gewisse praktische Zwecke und entbehrt jeglicher Begründung 
im göttlichen Recht und in der Bibel. 
Es waren Keulenschläge gegen das Papsttum. Und mit 
der ganzen Gelehrsamkeit der Zeit, unter vollendetster Anwen⸗ 
dung der wissenschaftlichen Beweisformen der Scholastik wurden 
fie geführt, so sehr bisweilen edle Laute eines reinen Zorns aus 
dem Geklapper der herkömmlichen Schlußarten hervordringen. 
Wie mußte ein solches Werk, abgesehen davon, daß es die erste 
große Staatslehre der Neuzeit vor Macchiavell bedeutet und 
als solche jahrhundertelang nachgewirkt hat, das politische Thun 
aller Papstfeinde der Gegenwart befruchten! Als dem Marsilius 
und seinem Freunde Johann von Jandun unter der Regierung 
des bigotten Königs Karls IV. der Boden in Paris zu heiß 
ward, da wußten sie, wohin sich wenden. Sie flohen an Ludwigs 
Hof: sie kamen eben recht, um im Verein mit den Minoriten, 
hon deren Werken schon längst gut geebnete Pfade in die An—
	        
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