228 Elektro-physikalische Heilmethoden.
b) zur Erzielung von Wärmewirkung bei
1. besonderen Fällen von chronischen Gelenkerkrankungen,
2, Lumbago und ähnlichen Krankheiten,
3. schmerzhaften Nervenentzündungen.
B. Konzentriertes Licht (Kronmayer-Lampen usw.).
Zulässig zur spezifischen Behandlung der Haut und ihrer Er-
krankungen, besonders der Tuberkulose (Lupus, vulgaris und erythe-
natosus).
C. Glühlichtbäder (kombinierte Licht-
und Wärmewirkung).
Zulässig bei entzündlichen Erkrankungen und zur Schmerz-
stillung, und zwar
a) als Glühlicht-Vollbäder bei allgemeinen rheumatischen Er-
krankungen und solchen mehrerer Gelenke oder Muskelgruppen,
b) als Glühlicht-Teilbäder zur lokalen Anwendung aus denselben
Ursachen je nach den befallenen Organen:
1. bei Ausschwitzungen oder deren Resten in der Brust- oder
Bauchhöhle,
2 bei entzündlichen Erkrankungen der Unterleibsorgane,
7 als Kopflichtbäder bei Katarrhen und Entzündungen der
Nase, der Nasennebenhöhlen und des Mittelohres -in Ver-
bindung mit oder nach anderweiter Behandlung,
4. bei Erkrankungen der Halsorgane.
VIIL. Wärme-(Heißluft-) Behandlung.
A. Kastenapparate mit elektrischer (auch Gas-
oder Spiritus-) Heizung.
Zulässig bei Erkrankungen
1. der Gelenke,
2. der Muskeln,
3. der Sehnen und Sehnenscheiden,
4. der Haut und des Unterhautzellgewebes.
B. Wärmestrahlenlampen (Sollux-Lampe u..3.).
Zulässig bei denselben Erkrankungen wie die Kastenapparate
und bei Krankheiten der Nase, der Nasennebenhöhlen, der Ohren
und des Halses, aber nur in Verbindung mit oder nach anderweiter
Behandlung.