Full text: Die kassenärztlichen Rechtsverhältnisse

230 Befreiung von den anteiligen Kosten. 
3. Erwerbslose sind die nach der Verordnung über Erwerbs- 
losenfürsorge (in der Fassung vom 16. 2. 1924, RGBI.TI S. 127; mehr- 
fach geändert) fürsorgeberechtigten Personen (vgl. bes. $ 3 ErwFV.); 
sie sind Mitglieder von Krankenkassen kraft der Versicherung gegen 
Krankheit, die die erwerbslosenfürsorgepflichtige Gemeinde gemäß 
$ 20 ErwFV. herbeizuführen hat, 
4. Wegen der Zugeteilten vgl. Anm. 3 zu $ 363a 7 RVO. 
Bestimmungen des RArbMin. über ‚Beteiligung der Beschädigten an 
dem Aufwand für Arznei, Heil- und Stärkungsmittel‘‘ sind unter dem 
16. 11. 1923 (TX 20 945; RVersorgBl. 1923 8. 441 Nr. 928) ergangen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.