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Die untersten Verbandsorgane bilden die Sektionen, welche
ans den sämmtlichen Maschinenbesitzern, Kaufleuten, d. h.
Verbandsmitgliedern einer Gemeinde bestehen, sich aber ausnahmsweise
territorial auch über mehrere Gemeinden erstrecken
können.
Sektionen. Die Sektion ist der Gcmeindeorganismus im Verbände.
Sie wählt die Sektionskommission, einschließlich den
Sektionsvorstand, die Kontrolkommission und die Abgeordneten
für die Delegirtenversammlung, für welche Beamtungen
Amtszwang vorhanden ist, d. h. jedes Mitglied, das gewühlt
wird, muß eine Wahl für mindestens eine Amtsdauer annehmen.
Die Sektionskommission ist das ausführende Organ
der Zentralleitung. Sie hat darüber zu wachen, daß Statuten
und Vorschriften allseitig beachtet werden: sie ahndet
Uebertretnngen der Verbandsvorschriften nach Maßgabe der
ihr zustehenden Kompetenzen, bringt die Verfügungen der
Zentralleitung zum Vollzug und hat in monatlichen Rapporten
der letzteren Mittheilung über den Sektionsstand zu machen,
bezw. über Aenderungen in demselben. Die Kontrolkommission
ist ein an die Sektionsleitnng attachirtes Organ, welches speziell
über die Einhaltung der Arbeitszeit, des Verbandsverkehrs,
der Stichpreise k. zn wachen hat. Gesetzgebende Behörde
Delegirten- und oberster Wahlkörper des Verbandes ist die Delegirten-0
Versammlung, welche in der Weise komponirt ist, daß in jeder
Sektion bis ans 100 Maschinen ein Delegirtcr gewählt wird
und für das nächste volle Hundert ein zweiter, so daß z. B.
eine Sektion mit 60 Maschinen einen Abgeordneten wühlt,
eine Sektion mit 260 zwei k. Die Delegirten versammeln
sich jährlich einmal zu einer ordentlichen Abgeordnetenversammlung
im Monat März. Außerordentliche Abgeordnetenversammlnngen
sind abzuhalten, wenn das Zentralkomitc sie
für nothwendig erachtet, oder wenn ein Tritttheil der Sektionen
oder ein Zehnttheil sämmtlicher Verbandsmitglieder
eine solche verlangen. Tie Verbandsmitglieder haben also