t12 B. Die Buchhaltung in den Betriebsabteilungen.
einer weiteren Noten- oder Abrechnungsbank. Sie sind unverzins-
lich und müssen ein nach bestimmten Maßstäben der Rechnungs-
legerin normiertes Mindestguthaben aufweisen; andernfalls blei-
ben Überweisungsaufträge mangels Guthaben unausgeführt, oder
die Verbindung wird gelöst.
Die Eingänge auf Reichsbankgirokonto bestehen aus Über-
weisungen Dritter zugunsten der Bank und der Bankkunden, aus
Wechseldiskontierungen, Devisenverkäufen, Einlösung von Cou-
pons und verlosten Staatspapieren, Einlösung von bei der Reichs-
bank zahlbar gestellten fremden Akzepten zugunsten der Bank usw.,
die Ausgänge umfassen Verfügungen durch Bar- oder Verrech-
nungsschecks, Überweisungen, Devissenkäufe usw. Ferner über-
nimmt das Reichsbankgirokonto täglich den Saldo aus dem Ab-
rechnungsverkehr (Clearingverkehr).
2. Die Gliederung der Kontokorrentbuchhaltung.
Die zahlreichen Personenkonten, die in einer besonderen Konto-
korrentabteilung geführt werden, müssen aus Gründen der Klar-
heit, Arbeitsteilung und Fehlerkontrolle den beson-
deren Verhältnissen der Bank entsprechend in gleichartige Gruppen
aufgeteilt werden.
Bei Banken mittlerer Größe sind die Personenkonten in der
Kontokorrentbuchhaltung getrennt in zwei Grundabteilungen:
A. Kundenabteilung,
B. Bankenabteilung (Konto Nostro einschließlich Zentrale
und Filialen),
oder in drei Grundabteilungen:
A. Kundenabteilung,
B. Zentrale- und Filialabteilung,
T. Bankenabteilung.
Betriebsbilanz und Kapitaldisposition erfordern eine Trennung
in Loro- und Nostro konten. Lorokonten s ind solche, die die
Geschäftsfreunde bei uns unterhalten, Nostrokonten solche, die wir
bei unseren Geschäftsfreunden unterhalten. Die Bezeichnungen
stammen aus dem Verkehr mit Auslandsinsstituten. Unter-
hält eine Bank ein Frankenguthaben bei der „Züricher Bank“, so
bezeichnet sie das Konto: „B ür icher Bank, Franken-Konto
N o st r o". Rechnungseinheit ist der Franc, Rechnungslegerin die
Züricher Bank. Umgekehrt, unterhält die Züricher Bank bei
unserer Bank zur Erledigung ihrer Geschäfte in Deutschland ein
Markguthaben, so wird dies geführt unter „Züricher Banktk,