t12 B. Die Buchhaltung in den Betriebsabteilungen.
einer weiteren Noten- oder Abrechnungsbank. Sie sind unverzinslich
und müssen ein nach bestimmten Maßstäben der Rechnungslegerin
normiertes Mindestguthaben aufweisen; andernfalls bleiben
Überweisungsaufträge mangels Guthaben unausgeführt, oder
die Verbindung wird gelöst.
Die Eingänge auf Reichsbankgirokonto bestehen aus Überweisungen
Dritter zugunsten der Bank und der Bankkunden, aus
Wechseldiskontierungen, Devisenverkäufen, Einlösung von Coupons
und verlosten Staatspapieren, Einlösung von bei der Reichsbank
zahlbar gestellten fremden Akzepten zugunsten der Bank usw.,
die Ausgänge umfassen Verfügungen durch Bar- oder Verrechnungsschecks,
Überweisungen, Devissenkäufe usw. Ferner übernimmt
das Reichsbankgirokonto täglich den Saldo aus dem Abrechnungsverkehr
(Clearingverkehr).
2. Die Gliederung der Kontokorrentbuchhaltung.
Die zahlreichen Personenkonten, die in einer besonderen Kontokorrentabteilung
geführt werden, müssen aus Gründen der Klarheit,
Arbeitsteilung und Fehlerkontrolle den besonderen
Verhältnissen der Bank entsprechend in gleichartige Gruppen
aufgeteilt werden.
Bei Banken mittlerer Größe sind die Personenkonten in der
Kontokorrentbuchhaltung getrennt in zwei Grundabteilungen:
A. Kundenabteilung,
B. Bankenabteilung (Konto Nostro einschließlich Zentrale
und Filialen),
oder in drei Grundabteilungen:
A. Kundenabteilung,
B. Zentrale- und Filialabteilung,
T. Bankenabteilung.
Betriebsbilanz und Kapitaldisposition erfordern eine Trennung
in Loro- und Nostro konten. Lorokonten s ind solche, die die
Geschäftsfreunde bei uns unterhalten, Nostrokonten solche, die wir
bei unseren Geschäftsfreunden unterhalten. Die Bezeichnungen
stammen aus dem Verkehr mit Auslandsinsstituten. Unterhält
eine Bank ein Frankenguthaben bei der „Züricher Bank“, so
bezeichnet sie das Konto: „B ür icher Bank, Franken-Konto
N o st r o". Rechnungseinheit ist der Franc, Rechnungslegerin die
Züricher Bank. Umgekehrt, unterhält die Züricher Bank bei
unserer Bank zur Erledigung ihrer Geschäfte in Deutschland ein
Markguthaben, so wird dies geführt unter „Züricher Banktk,