Buchhalterische Durchführung eines Konsortialgeschäftes. 143
4. Konsortien zur Einführung von Wertpapieren an der
Börse in den Freiverkehr oder in den amtlichen Verkehr.
Gründungs-, Umwandlungs- und Übernahmekonsortien betrei-
ben meist gleichzeitig die Einführung der betreffenden Effekten
an der Börse, so daß reine Einführungskonsortien selten sind.
5. Konsortien zur Kursregulierung.
6. Konsortien zur gemeinsamen Gewährung von Krediten.
In den nachstehenden Ausführungen handelt es sich um ein
Konsortium zur Durchführung einer Kapitalerhöhung bei einer
Aktiengesellschaft unter Einräumung eines beschränkten Bezugs-
rechtes an die Aktionäre und unter Gewinnbeteiligung der Ge-
sellschaft. Die im § 282 HGB. vorgesehene direkte Anbietung
junger Aktien wird wegen ihrer Umständlichkeit nur in seltenen
Ausnahmen gewählt. Die indirekte Anbietung erfolgt gewöhn-
lich in der Art, daß der Gesamtbetrag der Erhöhung einem Kon-
sortium, welches aus den der Gessellschaft nahestehenden und im
Aufsichtsrate vertretenen Banken besteht, übertragen wird, und
daß dieses die jungen Aktien ganz oder teilweise den alten
Aktionären anbietet.
Ein Konsortium, bestehend aus den Banken A, B und C, die
mit Quoten von 50, 30 bzw. 20 Prozent teilnehmen, übernimmt
von der Gesellschaft G., die bisher mit einem Aktienkapital von
I6 3 000 000.9 arbeitete (Kursstand 120 Prozent), b 2 000 000.0
neue Aktien zu pari zuzüglich Spesen ~ 108 Prozent. Es ver-
pflichtet sich, von den neuen Aktien J 1 500 000.09 (15 000 Ak-
tien à A 100.099) den bisherigen Aktionären zu 110 Prozent im
Verhältnis 2:1 zum Bezuge anzubieten. Die restlichen Aktien
sollen nach erfolgter Börseneinführung bestmöglichst verkauft
werden. Das Konsortium erhält als Vergütung von den zum
Bezuge anzubietenden Aktien die 2 Prozent Kursuntersschied, von
den Verwertungsaktien 2 Prozent des Nominalbetrages und
eine Gewinnbeteiligung von 20 Prozent des Erlöses, der über
110 Prozent, und von 30 Prozent des Erlöses, der über 120 Pro-
zent hinausgeht. Der Gegenwert der Aktien ist mit 25 Pro-
zent + 8 Prozent Agio bei der Zeichnung fällig; die weiteren
75 Prozent sind nach Eintragung der Kapitalerhöhung in das
Handelsregister zu zahlen. Das bei der Verwertung erzielte wei-
tere Agio ist anteilig zu überweisen, sobald es jeweils den Be-
trag von .1b 10 000.9 erreicht hat. Konsortialführerin ist Bank
A. Im folgenden sind die von ihr vorzunehmenden Grund-
buchungen dargestellt bzw. angedeutet.