Full text : Bankbuchhaltung

l4 A. Allgemeines über das Rechnungswesen des Bankbetriebes.
ständigen Nachprüfung zu unterziehen, ohne die Arbei t
der Primanotissten dadurch zu stören. Wenn wir annehmen,
 daß der Buchungsstoff des Montag am Dienstag in
Kontokorrente und Sammelbuch übertragen wird, und am Mittwoch
 die Kontrollstation durchläuft, so würde die Primanota, die
am Montag zur ersten Eintragung diente, erst am Donnerstag
wieder zur Verfügung stehen. Auch wenn Übertragung und Kontrolle
 sich schneller vollzösgen, würden für die Grundbuchungen
verhängnisvolle Lücken entstehen. Von dem GHGrundsatz, daß
jeder Geschäftsvorf all bei oder direkt nach seiner
Abwic lung, mindestens aber am gleichen Tage in
s eine Primanota eingetragen werden muß, darf bei der
Fülle des Buchungsstoffes keinesfalls abgewichen werden, da sich
sonst leicht Unordnung und Schlendrian einschleichen. Es bestehen
 zwei Möglichkeiten, um diese Schwierigkeit zu beheben:
1. Führung der Memoriale auf losen Blättern.
Täglich wird mit einem neuen Bogen begonnen. Die Bogen
werden innerhalb eines jeden Monats laufend numeriert und am
Monatsschluß, nach Durchlauf aller Einzelbogen durch Buchhaltung
 und Kontrolle gebunden aufbewahrt. Diese Handhabung
garantiert ein ung estörtes Ne beneinanderarbeiten von
Primanotisten, Kontokorrentbuchhaltern, Journalbhuchführern
 und Kontrollbeamten. Das Snstem hat
sich daher, obwohl Sauberkeit und Exaktheit beim Hantieren mit
losen Blättern immer etwas notleiden, in einer großen Zahl
von Banken Eingang verschafft. Dort wo man eine Mechanisierung
 des Bankbetriebes durch intensivere Ausnutzung moderner
Schreibmaschinen anstrebt, hat das Einzelbogensnstem den besonderen
 Vorteil, daß für den gleichen Geschäftsgang eine Reihe
von Unterlagen gleichzeitig mit der Buchung in die Primanota
geschaffen werden können. (Vergl. S. 170 ff.)
2. Führung mehrerer Grundbücher gleicher Art
nebeneinander.
Es können etwa drei Kasssaeingangsbücher gleichzeitig in Benutzung
 genommen werden, das erste für die Buchungsfälle am
Montag und Donnerstag, das zweite für Dienstag und Freitag,
das dritte. für Mittwoch und Samstag. Jedes dieser „u m schi chtigen“
 Bücher kehrt nach seinem Kreislauf rechtzeitig zum
Grundbuchführer zurück, so daß bei der Ureintragung niemals
eine Unterbrechung erfolgt. In manchen Banken sind Grund-
            
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