7 J B. Die Buchhaltung in den Betriebsabteilungen.
Formular nr. 52. Tresor-Quittungsbuch.
Laut Nenn- Quittung des
Liste | Tag ert Effekt Aus Depot abnehmenden
Nr. ; | Beamten
Reichsbank- I
827 [20. 10.1000. | anteile [2s|] Schmidt & Co.
Die Kontrolle des Tresorbestan des erfolgt durch Ab-
stimmung des effektiven Tresorbestandes mit dem Bestandsbuch, das
seinerseits wieder mit dem Sach-Depotbuch für hierliegende Effekten
kollationiert wird. Es ist vor allem streng darauf zu achten, daß
seitens der Tresorbeamten keine änderungen in den Depotbüchern vor-
genommen werden können. Daher ist ihnen der Einblick in diese nur
unter Aufsicht zu gestatten. Außerdem findet eine laufende Kontrolle
auf Grund der in den Begleitlisten eingesetzten Salden statt, da diese
von den Bestandsbuchhaltern ständig mit den ihrigen zu vergleichen Find.
5. Die Verwaltung der Effekten.
a) Die Ausübung des Bezugsrechtes auf Aktien.
Mit der Verpflichtung, Effekten in offenen Depots aufzubewah-
ren, gehen die Banken gleichzeitig die Verpflichtung zur Ver-
waltung dieser Stücke ein. Als Verwaltungsarbeiten gelten Be-
zugsrechtsausübung, Bogenerneuerung, Coupon- und Dividenden-
scheineinlösung, Vertretung in Generalversammlungen, Verlosungs-
kontrolle usw.
Die mit einem Bezug junger Aktien verbundenen Arbeiten werden
meist in einem besonderen Bureau, der Bezugsrechts-Abteilung, erledigt.
Ist ein Bezug ausgeschrieben, so werden die Depotbestände in dem be-
treffenden Effekt auf Listen zusammengestellt. Dann sendet man an die
Kunoschaft Bezugsaufforderungen. Die Mäntel der alten Aktien werden
gegen Quittung dem Tresor entnommen. Je nach den von der Kund-
schaft einlaufenden Verfügungen werden die jungen Aktien (eventuell
unter Hinzukauf oder Verkauf von Bezugsrechtsspitzen) bezogen, oder
die Bezugsrechte werden verkauft. Für jeden Bezug werden Bezugs-
bogen benutzt, in die alle Einzelheiten einzutragen sind (s. Form.-Nr. 37).
Die Mäntel der alten Aktien werden bei der Emisssionsstelle zur Ab-
stempelung eingereicht und später dem Tresor gegen Rückgabe der Quit-
tung zurückgeliefert. über jeden Bezug sind Belege auszufertigen. Die
Urschrift erhält die Effektenkorrespondenz, die den Bezug abrechnet.
(Abrechnung, Verbuchung in der Primanota und Skontrierung erfolgen
genau wie früher im Abschnitt über Ankauf von Effekten geschildert
"tz: Durchschlag des Bezugsbeleges erhält die Depotbuchhaltung
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