7 J B. Die Buchhaltung in den Betriebsabteilungen.
Formular nr. 52. Tresor-Quittungsbuch.
Laut Nenn- Quittung des
Liste | Tag ert Effekt Aus Depot abnehmenden
Nr. ; | Beamten
Reichsbank- I
827 [20. 10.1000. | anteile [2s|] Schmidt & Co.
Die Kontrolle des Tresorbestan des erfolgt durch Abstimmung
des effektiven Tresorbestandes mit dem Bestandsbuch, das
seinerseits wieder mit dem Sach-Depotbuch für hierliegende Effekten
kollationiert wird. Es ist vor allem streng darauf zu achten, daß
seitens der Tresorbeamten keine änderungen in den Depotbüchern vorgenommen
werden können. Daher ist ihnen der Einblick in diese nur
unter Aufsicht zu gestatten. Außerdem findet eine laufende Kontrolle
auf Grund der in den Begleitlisten eingesetzten Salden statt, da diese
von den Bestandsbuchhaltern ständig mit den ihrigen zu vergleichen Find.
5. Die Verwaltung der Effekten.
a) Die Ausübung des Bezugsrechtes auf Aktien.
Mit der Verpflichtung, Effekten in offenen Depots aufzubewahren,
gehen die Banken gleichzeitig die Verpflichtung zur Verwaltung
dieser Stücke ein. Als Verwaltungsarbeiten gelten Bezugsrechtsausübung,
Bogenerneuerung, Coupon- und Dividendenscheineinlösung,
Vertretung in Generalversammlungen, Verlosungskontrolle
usw.
Die mit einem Bezug junger Aktien verbundenen Arbeiten werden
meist in einem besonderen Bureau, der Bezugsrechts-Abteilung, erledigt.
Ist ein Bezug ausgeschrieben, so werden die Depotbestände in dem betreffenden
Effekt auf Listen zusammengestellt. Dann sendet man an die
Kunoschaft Bezugsaufforderungen. Die Mäntel der alten Aktien werden
gegen Quittung dem Tresor entnommen. Je nach den von der Kundschaft
einlaufenden Verfügungen werden die jungen Aktien (eventuell
unter Hinzukauf oder Verkauf von Bezugsrechtsspitzen) bezogen, oder
die Bezugsrechte werden verkauft. Für jeden Bezug werden Bezugsbogen
benutzt, in die alle Einzelheiten einzutragen sind (s. Form.-Nr. 37).
Die Mäntel der alten Aktien werden bei der Emisssionsstelle zur Abstempelung
eingereicht und später dem Tresor gegen Rückgabe der Quittung
zurückgeliefert. über jeden Bezug sind Belege auszufertigen. Die
Urschrift erhält die Effektenkorrespondenz, die den Bezug abrechnet.
(Abrechnung, Verbuchung in der Primanota und Skontrierung erfolgen
genau wie früher im Abschnitt über Ankauf von Effekten geschildert
"tz: Durchschlag des Bezugsbeleges erhält die Depotbuchhaltung
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