fullscreen: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Asnigtum und Kämpfe zwischen Fürster- Adel und Städten. 359 
offenen Zusammenstoß drohend die abweichenden JInteressen der 
Fürsten, der Städte, des Adels emporgewachsen. 
II. 
Die Entwicklung eines politischen Gegensatzes zwischen 
Fürsten und Städten auf Grund abweichender wirtschaftlicher 
und sozialer Schicksale reicht mindestens bis in die erste Hälfte 
des 13. Jahrhunderts zurück: schon in der Reichsgesetzgebung 
der zwanziger und dreißiger Jahre dieses Jahrhunderts gelangte 
er zum Ausdruck. Aber es dauerte noch mehr als vier Genera⸗ 
tionen, ehe er sich zu kriegerisch auszutragenden Feindseligkeiten 
verschärfte. 
Jünger ist der Gegensatz zwischen Adel und Städten. Im 
13. Jahrhundert, in den Zeiten der blühenden Stadtherrschaft edler 
Kaufmannsgeschlechter, bestand er fast noch nicht; diese Geschlechter 
fühlten sich vielmehr der Hauptsache nach dem ländlichen Adel 
noch sozial verbunden; und mannigfache Beziehungen der Ver⸗ 
schwägerung, der Edelbürgerschaft, des Pfahlbürgertums hielten 
die herkömmlichen Zusammenhänge noch lange aufrecht. 
Dieser Lage entsprechend traten Städte, Adel und selbst 
Fürsten in der Reichspolitik des 13. Jahrhunderts gerade bei 
entscheidenden Vorgängen noch vielfach geschlossen nebeneinander 
auf: so in den rheinischen Bünden der Jahre 1254 und 1278, 
sowie in dem Rostocker Bündnis des Jahres 12831. Diese 
Vereinigungen, vornehmlich für oberste Reichszwecke, die Herbei⸗ 
führung gemeinen Friedens oder auch die Durchsetzung ein⸗ 
stimmiger Königswahlen geschlossen, nahmen leicht die herkömm⸗ 
liche Form des Landfriedens an; in dieser Ausbildung wurden 
sie von der Zentralgewalt gern gesehen oder wenigstens geduldet. 
Eine Anderung in diesen Zusammenhängen begann etwa 
mit dem zweiten und dritten Jahrzehnt des 14. Jahrhunderts. 
Der Adel fing damals in einer großen Anzahl seiner Mit— 
glieder an, wirtschaftlich und militärisch stärker zurückzugehen; 
eine Menge edler Geschlechter erschien daher über kurz oder 
S. Band III S. 288 f. und oben S. 147. 1
	        
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