Full text: Die landwirtschaftlichen Zölle

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Ge- Auto- Ver- Listenmäßig 
. W-. - brauch- nomer | trags- Vertrags- meist- 
tarif | Satz satz länder begünstigte 
c ts i lt. s fn Länder 
Eisenbahnschwellen, mit 
der Art bearbeitet, auch 
auf nicht mehr als einer 
LängsJeite gessägt, nicht 
gehobelt !] : tür 1dr für 1.d 
aus hartem Holz . h. ts oder <,40 bier 
| 3.20 3,20 
fir 1 dz fir 1 d= 
aus weichem Holz . yo pder 0:40 oder 
| 2.40 9.40 
(für I dz für 1. dz tür 1 dz 
aus Lärchenholz | 0.53017 yrs. :32 01t: Oesterreich 
. [tt r r gz ~ 
Anmerkung: Gedämpfte, ge- 
tränkte (imprägnierte) oder 
sonst auf chemischem Wege be- 
handelte Eisenbahnschwellen 
unterliegen einem ygZollzu- 
schlag, welcher beträgt: 
im Fall der Verzollung nach 
Raummaß für 1 km 
2,40 RM. 
im Fall’ der Verzollung 
nach Gewicht für 1 dz: 
hartes Holz . . 0,588 RM. 
weiches Holz . 0,40 RM. 
Nach Nr. 80 werden auch 
Eisenbahnschwelt!en, mit der 
Axt hHhearbeitet, auf mehr 
als einer Längsseite gesägt, 
nicht gehobelt. aus Lärchen- 
holz, verzollt, sofern Sie 
für Eisenbahnverwaltungen 
oder Tränkanstalten ein- 
gehen. Oesterreich 
Holzpflasterklsbsze. . . . 1.25 1,25 
aus weichem Holz . . 0.80 1,256 0,80 Oesterreich 
Anmerkung: Gedämpfte, ge- 
tränkte (imprägnierte) oder 
sonst auf chemischem Wege 
behandelte Holzpflasterklöte 
unterliegen einem Zollzuschlag 
von 0,40 RM. 
Gedämpfte, getränlcte (im- 
prägnierte) oder sonst auf 
chemischem Wege behan- 
delte Haolzrpflasterklötze 
aus weichem Holz unter- 
liegen einem Zaollzuschlage 
von 0.30 RAU. Oesterreich 
Naben, Felgen, Speichen, jjy 1 42 für 1 d- 
sowie sür diese Gegen- ( 1, - oder 1,9 oder 
stände erkennbar vorge- für 1 km für 1 km 
arbeitete Hölze... B. 
1) Siehe Erläuterungen.
	        
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