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Ge- Auto- Ver- Listenmäßig
. W-. - brauch- nomer | trags- Vertrags- meist-
tarif | Satz satz länder begünstigte
c ts i lt. s fn Länder
Eisenbahnschwellen, mit
der Art bearbeitet, auch
auf nicht mehr als einer
LängsJeite gessägt, nicht
gehobelt !] : tür 1dr für 1.d
aus hartem Holz . h. ts oder <,40 bier
| 3.20 3,20
fir 1 dz fir 1 d=
aus weichem Holz . yo pder 0:40 oder
| 2.40 9.40
(für I dz für 1. dz tür 1 dz
aus Lärchenholz | 0.53017 yrs. :32 01t: Oesterreich
. [tt r r gz ~
Anmerkung: Gedämpfte, ge-
tränkte (imprägnierte) oder
sonst auf chemischem Wege be-
handelte Eisenbahnschwellen
unterliegen einem ygZollzu-
schlag, welcher beträgt:
im Fall der Verzollung nach
Raummaß für 1 km
2,40 RM.
im Fall’ der Verzollung
nach Gewicht für 1 dz:
hartes Holz . . 0,588 RM.
weiches Holz . 0,40 RM.
Nach Nr. 80 werden auch
Eisenbahnschwelt!en, mit der
Axt hHhearbeitet, auf mehr
als einer Längsseite gesägt,
nicht gehobelt. aus Lärchen-
holz, verzollt, sofern Sie
für Eisenbahnverwaltungen
oder Tränkanstalten ein-
gehen. Oesterreich
Holzpflasterklsbsze. . . . 1.25 1,25
aus weichem Holz . . 0.80 1,256 0,80 Oesterreich
Anmerkung: Gedämpfte, ge-
tränkte (imprägnierte) oder
sonst auf chemischem Wege
behandelte Holzpflasterklöte
unterliegen einem Zollzuschlag
von 0,40 RM.
Gedämpfte, getränlcte (im-
prägnierte) oder sonst auf
chemischem Wege behan-
delte Haolzrpflasterklötze
aus weichem Holz unter-
liegen einem Zaollzuschlage
von 0.30 RAU. Oesterreich
Naben, Felgen, Speichen, jjy 1 42 für 1 d-
sowie sür diese Gegen- ( 1, - oder 1,9 oder
stände erkennbar vorge- für 1 km für 1 km
arbeitete Hölze... B.
1) Siehe Erläuterungen.