Full text : Die landwirtschaftlichen Zölle

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Ge- Auto- Ver- Listenmäßig
. W-. - brauch- nomer | trags- Vertrags- meisttarif
 | Satz satz länder begünstigte
c ts i lt. s fn Länder
Eisenbahnschwellen, mit
der Art bearbeitet, auch
auf nicht mehr als einer
LängsJeite gessägt, nicht
gehobelt !] : tür 1dr für 1.d
aus hartem Holz . h. ts oder <,40 bier
| 3.20 3,20
fir 1 dz fir 1 daus
 weichem Holz . yo pder 0:40 oder
| 2.40 9.40
(für I dz für 1. dz tür 1 dz
aus Lärchenholz | 0.53017 yrs. :32 01t: Oesterreich
. [tt r r gz ~
Anmerkung: Gedämpfte, getränkte
 (imprägnierte) oder
sonst auf chemischem Wege behandelte
 Eisenbahnschwellen
unterliegen einem ygZollzuschlag,
 welcher beträgt:
im Fall der Verzollung nach
Raummaß für 1 km
2,40 RM.
im Fall’ der Verzollung
nach Gewicht für 1 dz:
hartes Holz . . 0,588 RM.
weiches Holz . 0,40 RM.
Nach Nr. 80 werden auch
Eisenbahnschwelt!en, mit der
Axt hHhearbeitet, auf mehr
als einer Längsseite gesägt,
nicht gehobelt. aus Lärchenholz,
 verzollt, sofern Sie
für Eisenbahnverwaltungen
oder Tränkanstalten eingehen.
 Oesterreich
Holzpflasterklsbsze. . . . 1.25 1,25
aus weichem Holz . . 0.80 1,256 0,80 Oesterreich
Anmerkung: Gedämpfte, getränkte
 (imprägnierte) oder
sonst auf chemischem Wege
behandelte Holzpflasterklöte
unterliegen einem Zollzuschlag
von 0,40 RM.
Gedämpfte, getränlcte (imprägnierte)
 oder sonst auf
chemischem Wege behandelte
 Haolzrpflasterklötze
aus weichem Holz unterliegen
 einem Zaollzuschlage
von 0.30 RAU. Oesterreich
Naben, Felgen, Speichen, jjy 1 42 für 1 dsowie
 sür diese Gegen- ( 1, - oder 1,9 oder
stände erkennbar vorge- für 1 km für 1 km
arbeitete Hölze... B.
1) Siehe Erläuterungen.
            
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