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Ge- Auto- Ver- Listenmäßig
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H z tarif Sag saß länder begünstigte
RM RM RM Länder
je dz 1 ie dz ' je dz 1
194 | Rückstände von der Stär-
keerzeugung, ausschließ-
lich als Viehfutter ver-
wendbar; Branntwein-
spülicht (Schlempe), auch
getrocknet; Melasen. .
schlempe2).. .. . :: frei frei Spanien
195 | Ausgelaugte Schnitzel von
Zuckerrüben,auch gepreßt
frisch .. . frei frei Spanien
getrocknet (gedarrt) . . 1. ~ L-: Spanien
Anmerkung: Gedarrte Zucker-
rübenschnitzel, welche für in-
ländische, an ausländische
Zuckerrübenfabriken gelieferte
§tæzreihen. zy tländizhe
zurückgewährt werden, sind
zollfrei
196 Weintreber ; Spanien
Anmerkung: Weintreber zur
Bereitung von Kognak wer-
den unter Ueberwachung der
Verwendtaa. zollfrei abaelassen.
197 ' Andere Treber, auch ge-
trocknet; Malzkeime . . frei frei Spanien
E. Erzeugnisse der
Nahrungs- u. Genuß-
mittel-Gewerbe
(in den Unterabschnitten A bis D
nicht inbegriffen).
198 1 Gewöhnliches Backwerk
(ohne Zusatz von Eiern,
Fett, Gewürzen, Zucker
oder dergleichen). . . 16.- 1-
T : Kôt. 13, Fs. 13, Krb. 13, BU. 6.
Anmerkung: Der Bundesrat ist
befugt, für bestimmte Grenz-
streckten im Falle eines ört-
lichen Bedürfnisses die zoll-
freie Einfuhr von gewöhn-
lichem Backwerk in Mengen
von nicht mehr als 3 kg,
nicht mit der Post eingehend,
für Bewohner des Grenz-
bezirks nachzulassen.
Die Zollfreiheit ist vertrags-
mäßig für den Eingang
aus der Schweiz und aus
Oesterreich ohne Ber-
schränkung auf be-
stimmte Grenzstrecken u.
ohne Naehweis eines ört-
lichen Bedürfnisses zu-
gestanden.
1) Siehe Erläuterungen.