Full text: Die landwirtschaftlichen Zölle

85 
I. r uc 
Ge- Auto- Ver- Listenmäßig 
rs ; brauchs- nomer trags- Vertrags- meist- 
H z tarif Sag saß länder begünstigte 
RM RM RM Länder 
je dz 1 ie dz ' je dz 1 
194 | Rückstände von der Stär- 
keerzeugung, ausschließ- 
lich als Viehfutter ver- 
wendbar; Branntwein- 
spülicht (Schlempe), auch 
getrocknet; Melasen. . 
schlempe2).. .. . :: frei frei Spanien 
195 | Ausgelaugte Schnitzel von 
Zuckerrüben,auch gepreßt 
frisch .. . frei frei Spanien 
getrocknet (gedarrt) . . 1. ~ L-: Spanien 
Anmerkung: Gedarrte Zucker- 
rübenschnitzel, welche für in- 
ländische, an ausländische 
Zuckerrübenfabriken gelieferte 
§tæzreihen. zy tländizhe 
zurückgewährt werden, sind 
zollfrei 
196 Weintreber ; Spanien 
Anmerkung: Weintreber zur 
Bereitung von Kognak wer- 
den unter Ueberwachung der 
Verwendtaa. zollfrei abaelassen. 
197 ' Andere Treber, auch ge- 
trocknet; Malzkeime . . frei frei Spanien 
E. Erzeugnisse der 
Nahrungs- u. Genuß- 
mittel-Gewerbe 
(in den Unterabschnitten A bis D 
nicht inbegriffen). 
198 1 Gewöhnliches Backwerk 
(ohne Zusatz von Eiern, 
Fett, Gewürzen, Zucker 
oder dergleichen). . . 16.- 1- 
T : Kôt. 13, Fs. 13, Krb. 13, BU. 6. 
Anmerkung: Der Bundesrat ist 
befugt, für bestimmte Grenz- 
streckten im Falle eines ört- 
lichen Bedürfnisses die zoll- 
freie Einfuhr von gewöhn- 
lichem Backwerk in Mengen 
von nicht mehr als 3 kg, 
nicht mit der Post eingehend, 
für Bewohner des Grenz- 
bezirks nachzulassen. 
Die Zollfreiheit ist vertrags- 
mäßig für den Eingang 
aus der Schweiz und aus 
Oesterreich ohne Ber- 
schränkung auf be- 
stimmte Grenzstrecken u. 
ohne Naehweis eines ört- 
lichen Bedürfnisses zu- 
gestanden. 
1) Siehe Erläuterungen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.