Full text: Die landwirtschaftlichen Zölle

Vorwort. 
Die landwirtschaftlichen Zölle sind durch die seit dem 1. Oktober 1925 ab- 
geschlosssenen Handelsverträge außerordentlich stark abgeändert worden. Die 
amtliche Ausgabe des Gebrauchszolltarifs ist durch vielfache Ergänzungen 
und Abänderungen außerordentlich unübersichtlich geworden, zudem gibt sie 
entsprechend ihrer Zweckbestimmung = keinen lückenlosen Aufschluß über 
die Ergebnisse der bisherigen Handelsvertragsverhandlungen. 
In der Praxis besteht daher schon seit längerer Zeit ein dringendes Be- 
dürfnis nach einer auf den neuesten Stand gebrachten Üüberssicht der land- 
wirtschaftlichen Zölle, die auch für die schwebenden und noch bevorstehenden 
Handelsvertragsverhandlungen eine zuverlässige Unterlage gibt. Diesem 
Zwecke dient die vorliegende Arbeit. Sie gibt nicht nur die autonomen und die 
tatsächlich zur Anwendung gelangenden Zollsätze, sondern jeden einzelnen 
Vertragssatz nebst den dazu getroffenen Vertragsabreden und ermöglicht 
ferner, die zeitliche Geltung jedes Vertragssatzes festzustellen. 
Der Vollständigkeit halber sind auch die Vertragsabreden mit der 
Schweiz aus dem deutsch-schweizerischen Vertrage vom 14. Juli 1926 aufge- 
nommen worden, obwohl dieser Vertrag noch nicht in Kraft getreten ist.
	        
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