Kapital. b
sondern teils auf Grund des Altersklassenverhältnisses und nach Massen-
aufnahmen der ältesten Bestände, teils nach Ertragstafelangaben bemessen,
wobei dem Gutachten und der Erfahrung ein beträchtlicher Raum bleibt.
Sehr häufig wird nun der Wirtschafter die Nutzung absichtlich nicht
genau in Höhe des Zuwachses, sondern entweder höher oder niedriger
bemessen wollen. Im ersteren Falle findet nicht nur ein Genuß der
Früchte des Holzvorr ats k a pita l s, sondern darüber hinaus
ein Ab b aub e tr i e b statt. Der Forstbetrieb steht überhaupt insofern
auf der Grenze zwischen Frucht- und Abbaubetrieb, als es im Ermessen
des Wirtschafters steht, soweit er darin nicht etwa gesetzlich beschränkt ist,
die Nutzung weit über den Zuwachs hinaus zu verstärken, ja, sogar den
größten Teil des Holzvorratskapitals abzunutzen, ohne daß darum der
Forstbetrieb als solcher unterbrochen zu werden braucht, wenn nur die
abgeholzten Flächen wieder in Kultur gebracht werden. Die Frage, wie
ein solcher Abbaubetrieb vom faorstpolitishen Gesichtspunkte aus zu
beurteilen sein würde, steht hier nicht in Rede.
. Anderseits kann durch Zurückbleiben der Nutzung hinter dem Zuwachs
eine allmähliche Au f s p a r u n g von Holz und damit Vermehrung des
produktiven Kapitals stattfinden. Der Wald erfüllt in solchem Falle die
Rolle einer sselbsttätig mit Zinseszinsen, wenn auch mit niedrigen und bei
fortdauernder Steigerung des Haolzvorratskapitals immer niedriger
werdenden, arbeitenden Sparkasse.
Die Höhe des investierten Kapitals, dessen wesentlichsten Bestandteil
das Holzvorratskapital bildet, in Verhältnis gesetzt zu den Produktions-
faktoren Boden und Arbeit, charakterisiert die Forstwirtschaft als eine
k apitalintensive Wirtschaft. Der Unterschied gegenüber der
Landwirtschaft in dieser Hinsicht ist sehr augenfällig. Eine Erhöhung
der Kapitalintensität ist sowohl durch Vermehrung des stehenden Kapitals
(Wegebauten, Einstellung von Zugmaschinen, Vermehrung und Ver-
besserung der Arbeitsgeräte) als auch durch Vermehrung des umlaufenden
Kapitals (Steigerung des Holzvorrats) möglich.
Jür die Entscheidung, ob der Wirtschafter das vorhandene Holz-
vorratskapital in seiner Höhe erhalten, verringern oder verstärken will,
wird — abgesehen wiederum von gesetzlichen Beschränkungen der Wirt-
schaftsfreiheit ~ einerseits sein Geldbedürfnis maßgebend sein, anderseits
das Wirtschaftsziel, das er seiner Wirtschaft zugrunde legt. Von dem
Wirtschaftsziel der Forstwirtschaft und seinem Einfluß auf die Bemessung
des Holzvorratskapitals wird im Abschnitte: „Das Wirtschaftsziel der
Forstwirtschaft“ zu reden sein.