406 Vierundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.
unglückseligen Maitresse, einer von ihm zur Gräfin Reichenbach
gemachten gewissen Emilie Ortlepp, wieder heimkehrte, kam es
von neuem zu Unruhen; so daß schließlich nichts übrigblieb, als
daß sich der Kurfürst mit seiner Geliebten nach Frankfurt
zurückzog und den Kurprinzen Friedrich Wilhelm J. zum Mit⸗
regenten ernannte.
Am schlimmsten aber ging es in Braunschweig her. Hier
regierte der Herzog Karl nach Lust und Laune eines Tyrannen,
ja Verbrechers, so daß er bald alle Stände, so selbst den
Adel, gegen sich hatte. Am 6. September 1880 brach die lang
verhaltene Gärung in Braunschweig gegen ihn los, als er mit
einer Maitresse aus dem Theater zum Schlosse fuhr; den Auf—
ruhr durch Geschütz zu bekämpfen, wurde er glücklicherweise
verhindert: statt dessen wurde das Schloß verbrannt, und er
selbst mußte sich flüchten. Auf dem Braunschweiger Throne
folgte dann sein Bruder Wilhelm, zunächst provisorisch, bis
eine neue Landschaftsordnung vom 12. Oktober 18832 definitive,
glückliche Zustände herbeiführte. Karl versuchte darauf zwar
noch mehrmals gewaltsam zurückzukehren, aber ohne Erfolg;
selbst der Bundestag schüttelte ihn von sich ab; und im Jahre
1873 ist er zu Genf, im Auslande, unter Hinterlassung eines
halb wahnwitzigen Testamentes, gestorben.
Während aber so in den kleinen Staaten des Nordens
Aufstände drohten und ausbrachen, blieb Süddeutschland dank
seiner besseren Verfassungsverhältnisse ruhig. So vollkommen
Württemberg; in Bayern trat nur ein Ministerwechsel ein; in
Baden endlich wurde unter dem liberalen Großherzog Leopold
(1830- 1852) am 31. Dezember 1831 ein Gesetz erlassen, das
gegen den Bundestag volle Preßfreiheit statuierte; und schon
im Oktober 1831 hatte hier der Abgeordnete Welcker sogar den
Antrag gestellt, die Kammer möge den Wunsch aussprechen,
daß alle Bundesstaaten repräsentative Verfassungen erhielten,
und daß neben dem Bundestag eine Nationalversammlung ge—
schaffen werde. Freilich war der Antrag nicht votiert worden.
Wir haben aber schon erfahren, welche Wirkung er gleich—
wohl, und noch mehr das Preßgesetz, auf den Bundestag