404 Vierundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel
Grundsatz der Selbstverwaltung tunlichst begrenzten: und so
ergab sich schließlich als Gesamtresultat ein Sieg der restaura⸗
tiven, der bureaukratischen Mächte.
War es da zu verwundern, daß die auf diese Weise be—
gründeten ständischen Institutionen so gut wie keine Wirkung
hatten? Frischeres Leben entfaltete fast nur der rheinische
Provinziallandtag: und aus seiner Mitte ging daher eine
Fülle tätiger Kräfte für die Bewegungen der vierziger Jahre
hervor.
Waren aber damit die Versuche zur Herstellung einer
preußischen Verfassung völlig gescheitert und blieb das feier—
liche Versprechen vom Jahre 1815 unerfüllt, so konnten doch
die modernen Grundlagen des preußischen Staates, wie sie
1807-1812 gelegt worden waren, nicht mehr beseitigt werden.
Die soziale Gesetzgebung blieb bestehen, und unangetastet galten
auch fernerhin die Grundsätze der Freiheit des Grundeigentums,
der Gewerbefreiheit, der Verkehrsfreiheit, der Selbstverwaltung
der Bürger. Dabei erfolgte allerdings keine Erweiterung
der bürgerlichen Freiheit zu ländlicher Selbstverwaltung und
keinerlei Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit; aber es
wurde doch wenigstens die Bauernbefreiung leidlich weiter⸗
geführt. Ausgebildet wurde ferner einigermaßen die Heeres—
verfassung. In weiten Kreisen hatte man das Scharnhorstsche
System der allgemeinen Dienstpflicht während der Freiheits—
kriege als nur für das bestimmte Ziel dieser Befreiung ein⸗
gerichtet betrachtet. Jetzt hatte es der Kriegsminister von Boyen
darüber hinaus dauernd zu bewahren und zu verbessern ge⸗
wußt. Tüchtig blieb endlich auch die Unterrichtsverwaltung
unter dem Minister zum Altenstein und dem trefflichen Mini—
sterialrat Schulze.
Während aber so in Preußen wenigstens die Grundlagen
für eine künftige Verfassung gewahrt blieben und in Süd—
deutschland eine leidliche parlamentarische Betätigung der Be—
völkerung eintrat, die auch während der Bedrängnisse der
zwanziger Jahre eigentlich nur in Baden zeitweilig gestört
wurde, war für die kleinen norddeutschen Staaten ein fast