fullscreen: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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4, Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts bereits Noten von Privatinstituten: 
1824 wurde der K a s s e n - V e r e i n in Berlin, 1833 die Ritter- 
schaftliche Privatbank in Stettin, 1834 die Bayerische 
Hypotheken- und Wechselbank in München und 1838 die 
Leipziger Bank in Leipzig gegründet. 
Die Errichtung der Anhalt-Dessauischen Landesbank gab 
Preußen Veranlassung, seine Zettelbank so umzugestalten, daß sie die 
Konkurrenz neuer Notenbanken nicht zu fürchten brauchte. Die Regierung 
wollte die Vorteile einer großen Staatsbank genießen, ohne aber peku 
niäre Opfer zu bringen. Die aus der Kgl. Giro- und Lehnbank hervor- 
gcgangene Preußische Bank trat am 1. Januar 1847 ins Leben. 
Sie war, abgesehen von dem vom Preußischen Staate geleisteten Einschuß 
von 1 Million Taler, mit Privatkapital ausgestattet: 10 000 Anteile zu 
1000 Taler wurden ausgegeben. Die bisherigen Beamten und An 
gestellten der Kgl. Giro- und Lehnbank traten in das neue Institut 
über und blieben Staatsbeamte. Die Organisation der Bank hatte sich 
dermaßen bewährt, daß die meisten damals getroffenen Einrichtungen 
später von der Deutschen Reichsbank beibehalten worden sind. 
Im Jahre 1848 wurden „R o r m a t i v b e d i n g u n g e n" für die Errich 
tung von „P r i v a t n o t e n b a n k e n" — so wurden diese Anstalten im 
Gegensatz zur Preußischen Bank genannt — erlassen. Die Summe der diesen 
Instituten gestatteten Notenemission wurde insgesamt auf 7 Will. Taler fest 
gesetzt, während die Preußische Bank bis zu 21 Will. Taler Banknoten aus 
geben durfte. 
Aus der Bank-Ordnung sind u. a. zwei Bestimmungen hinsichtlich der 
zu treffenden Zinspolitik von Interesse. § 1 sagt: Aufgabe der Bank 
soll es sein, einer übermäßigen Steigerung des Zinsfußes vorzubeugen. 
§ 6 verbietet der Bankleitung, bei Lombarddarlehen einen Zinsfuß von 
6 % zu überschreiten; — Anordnungen, die den Anschauungen ver 
gangener Zeit entsprungen siird. Der Reingewinn wurde nach Vorweg 
nähme einer Dividende für die Aktionäre und einer Überweisung in den 
Reservefonds zwischen Staat und Aktionäre geteilt. 
1856 wurde das private Kapital der Preußischen Bank auf 15, 1866 
auf 20 Will. Taler erhöht. Auch sonst waren diese beiden Jahre für das 
Institut sehr bedeutungsvoll: 1856 erhielt die Bank das Recht der un 
beschränkten Notenemission, und im Kriegs- und Krisenjahr
	        
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