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Verkaufszeiten; sind die Läden am Sonntag geschlossen, so be
friedigt sie ihre Bedürfnisse am Werktage.
Bei Erörterung der Ausnahmen, die nach G.O. § 105 b
Abs. 2 und 105 e von den Behörden zugestanden werden, wird
dies noch näher ausgeführt werden.
4. Andere Gründe werden im Großbetrieb gegen die
Sonntagsruhe angeführt.
Man verweist vor allem darauf, daß der laufende geordnete
Geschäftsbetrieb die Erledigung auch an Sonntagen fordere. Dem
ist entgegenzuhalten: daß der intensive Großhandel Englands und
Nordamerikas volle Sonntagsruhe hat. Aber auch in Deutsch
land wird die Sonntagsarbeit in Kontoren von der weit über
wiegenden Mehrzahl der Geschäftsinhaber für unnötig gehalten.
Die Erhebungen über die Arbeitszeit der Angestellten in
Kontoren, die nicht zu offenen Verkaufsstellen gehören (Druck
sachen der Kommission für Arbeiterstatistik, Erhebungen XI) haben
bewiesen, daß schon heute die Sonntagsarbeit in der überwältigenden
Mehrheit der Kontore nicht mehr besteht.
„Arbeit an Sonn- und Festtagen kommt nur noch in
33,03 °/a aller Betriebe vor, die 24657 Personen —
35,38 % aller unter die Erhebung fallender Angestellten
beschäftigen. Zur Sonntagsarbeit herangezogen werden in
diesen Betrieben insgesamt 15 803 Personen — 64,09 °/ 0
des Personals."
In der ^-Mehrheit der Kontore hält man also die Sonn
tagsarbeit für durchaus überflüssig.
Wenn aber so in der weitaus überwiegenden Mehrheit der
Geschäfte die Sonntagsarbeit ohne jeden Nachteil unterlassen
werden kann, so ist nicht ersichtlich, mit welchem Rechte die
Minderheit ihren Anspruch auf Sonntag'sarbeit aufrecht erhalten
will. Sowohl in diesem ersten Stadium der Erhebungen über
die Kontorarbeitszeit, auch an Sonntagen, wie bei der sich an
schließenden Befragung der kaufmännischen Vereine und Handels
kammern wurde hervorgehoben, daß die ausgedehnte Arbeitszeit
in der Minderheit der Kontore nur auf vorgefaßte Meinungen
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