Full text : Acht Gutachten über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe

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gehilfen  in  sozialpolitischen  und  politischen  Fragen  haben  offenbar ­
  in  der  übermäßigen  Arbeitszeit,  die  auch  den  Sonntag  ergreift,
ihren  Ursprung.  Man  würde  sonst  die  gleiche  Teilnahme  für  die
öffentlichen  Angelegenheiten  bei  ihnen  finden,  wie  unter  den  anderen
Ständen.  Daß  die  in  der  Industrie  vorhandene  günstige  Arbeitszeit ­
  den  Arbeitern  die  nötige  Muße  zu  ihrer  politischen  Schulung
gibt,  die  lange  Arbeitszeit  sie  aber  dem  Handlungsgehilfen  versagt, ­
  braucht  nicht  ausgeführt  zu  werden.
Sozialpolitisch  und  wirtschaftlich  ist  es  von  allerhöchster  Bedeutung, ­
  daß  zwischen  das  Unternehmertum  und  den  Stand  der
manuellen  Arbeiter  vermittelnd  der  der  geistigen  Arbeiter,  der
Privatangestellten,  insbesondere  der  Handlungsgehilfen,  sich  einfüge; ­
  aber  auch  vom  nationalen  Standpunkte  aus  wäre  dies  ein
hoher  Gewinn,  weil  die  Privatangestellten,  insbesondere  die  Handlungsgehilfen ­
  in  ihrer  überwältigenden  Mehrheit  auf  dem  Boden
der  heutigen  Staats-  und  Gesellschaftsordnung  stehen.
Das  Reich  vertritt  sein  eigenes  Interesse,  wenn  es  sich  vom
nationalen  und  wirtschaftlichen  Standpunkt  ans  durch  eine  zielbewußte ­
  Sozialpolitik  einen  tüchtigen,  zufriedenen  Stand  der
Handels-  und  Privatangestellten  schafft.  Zu  einer  zielbewußten
Sozialpolitik  gehört  aber  vor  allem  die  Durchführung  der  Sonntagsruhe. ­

Die  Ungerechtigkeit,  die  in  der  Sonntagsarbeit  im  Handelsgewerbe ­
  liegt,  wird  in  den  Kreisen  des  Kaufmannstandes  bitter
empfunden.  Der  Fabrikarbeiterstand,  der  Beamtenstand,  der  Lehrerstand ­
  haben  volle  Sonntagsruhe,  und  wir  gönnen  sie  diesen
Ständen  von  Herzen.  Tief  bedauerlich  aber  ist  es,  daß  gerade
der  Kaufmannsstand,  der  mit  am  meisten  den  rastlosen  Betrieb
der  Neuzeit  in  seiner  Tätigkeit  empfindet,  hie  Sonntagsruhe  entbehren ­
  muß.
Sicher  ist  dieser  mangelhafte  Zustand  der  Gesetzgebung  und
Verwaltung  nicht  im  Sinne  der  Hochschätzung  und  der  wohlwollenden ­
  Fürsorge,  die  sich  in  den  kaiserlichen  Erlassen  bekundet ­
  hat.
            
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