Full text: Die Exportkreditversicherung mit Unterstützung des Reiches

Geschäftsordnung für 
die Kommission der Export-Kredit-Versicherungsstelle. 
8 1. 
Die Kommission der Export-Kredit-Versicherungsstelle besteht 
aus je einem Vertreter des Reichswirtschaftsministeriums, des 
Reichsarbeitsministeriums, des Auswärtigen Amts, des Reichsauf- 
sichtsamts für Privatversicherung und jeder der an dem Unternehmen 
beteiligten Versicherungs: und Rückversicherungsgesellschaften sowie 
aus den vom Reichswirtschaftsministerium zur Beratung berufenen 
Vertretern der Wirtschaft, insbesondere der Exportkreise. Die Be: 
rufung gilt für die zunächst in Aussicht genommene Dauer des Unter: 
nehmens, d. h. bis zum 31. Dezember 1927. 
Für jedes Mitglied wird ein Stellvertreter ernannt; weitere Stell: 
vertretung ist nötigenfalls im Einvernehmen mit dem Reichswirt- 
schaftsministerium möglich. 
Den Vorsitz in der Kommission führt der Vertreter des Reichs: 
wirtschaftsministeriums bzw. sein Stellvertreter. 
82. 
Die Kommission hat folgende Aufgaben: 
l. Sie hat die Export-Kredit-Versicherungsstelle einzusetzen. 
2. Sie hat den geschäftsführenden Ausschuß zu berufen und 
dessen Geschäftsordnung aufzustellen. 
7” Sie hat die Richtlinien für das Unternehmen der Export-Kredit- 
Versicherung aufzustellen und deren Einhaltung zu überwachen. 
Sie hat die über die Tätigkeit der Export-Kredit-Versicherungs: 
stelle und des Ausschusses etwa eingehenden Beschwerden zu 
erörtern und sich auf Ersuchen des Ausschusses oder der Export- 
Kredit-Versicherungsstelle über einzelne Fragen, die den Ge: 
schäftsbetrieb des Unternehmens betreffen, gutachtlich zu 
äußern. 
Zu der für sie nötigen Orientierung kann die Kommission den 
Ausschuß und die Export-Kredit-Versicherungsstelle zum Bericht 
über ihre Tätigkeit auffordern. 
8 3. 
Die Kommissionssitzungen werden im Bedarfsfalle durch das 
Reichswirtschaftsministerium einberufen. Eine Einberufung hat zu 
erfolgen, wenn drei Mitglieder der Kommission es beantragen. 
4. 
Die Beschlüsse der Kommission werden mit einfacher Stimmen: 
mehrheit gefaßt, 
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