Full text: Geburtenrückgang u. Sozialreform

D. Bekämpfung des Geburtenrüdganges a 
‚o weit gehen will, die Beihilfen dementfprechend zu erhöhen, fo jollte der 
Staat doch auch felbjt bei den Unterbeamten die Beihilfe jo lange gewähren, 
al8 die Eltern bereit ind, Kofen für die Ausbildung ihrer Kinder auf fich 
zu nehmen. Sedenfalls muß fie für die Höhecn Beamten auch felbit die 
Synmnafial-, Univerfitätz- und weitere VBorbereitungszeit umfcohließen. 
Ein tüchtiger Nachwuchs auzZ unjerm vorzügliden Beamtenjtande liegt 
in au im Interejle des Staates, 
Eine individırelle Abftufung je nach den tatfäclidhen Pflege und Ausbildungstoften 
oder auch je nach dem Lebensalter der Kinder würde gewiß an fich gerechtfertigt fein, 
aber fie würde die Durchführung wefjentlidh erfhtwveren Vorausfichtlih wird es wohl 
bei DurchiHnittsfägen bleiben, die auch bezüglid) der Zeit mehr oder weniger fhablonen- 
haft begrenzt werden, In jedem Falle aber empfiehlt es [ih dringend, einem A u S- 
iOduß, in dem die verfhiedenen Beamtengruppen entfprechend vertreten find, eine 
gewilfe Kontrolle über die tete Verwendung der Beihilfen und auch beftimmte Boll- 
machten zu diskreter Ausdehnung oder Erhöhung derfelben oder zur Gewährung außer- 
ordentliher Zuwendungen zu übertragen. Diefem follte auch das Recht zujtehen, be- 
tagte Eltern oder fonft gefeblidh oder moralifch unteritügungsberechtigte nächfte Ver. 
wandte, adoptierte Kinder gejallener Krieger ufw. zu berücfidhtigen. Außerdem jollte 
ein Stipendienfonds aus Stiaatsmitteln, freien. Gejdhenken und Stiftungen 
zur Unterjtügung begabter Beamtenfjöhne in ihrem Studium oder ihrer [onftigen 
BVorbildung gefldhaffen werden. Ferner Können Erleidhterungen durch freie Hahıt 
"Schülerfahrkarten), Erlaß des Schulgeldes oder auch durch entfprechende Verfegung 
der Eitern uf. gewährt werden. 
Die Erziehungsbeiträge find zunächit als wejentlide Erleichterung, 
als Bufgüfjje zu den Erziehungskojten gebacht, nidt als voller Erjabg oder 
gar al3 Prämie. Ye mehr fie fich in diefem befdheidenen Rahmen Halten, 
um {o mehr ergibt fich die Folgerung und Notwendigkeit, daß der Staat 
mit jedem weitern Rinde feinen Anteil an den Erziehungskoften erhöht, 
5. h. daß die Erziehungsbeihiljen je nach der Zahl der Kinder 
fteigen. Denn fonft würden die Eltern bei größerer Kinderzahl troß 
Beihilfen doch wieder von den wachfenden Sorgen erdrückt und die VBer- 
uchung ablichtlicher Begrenzung ihrer Zahl wieder Pla greifen. Auch die 
perfönlichen Opfer, die befonders bei größerer Kinderzahl fich doppelt 
geltend machen, würden da einen gewiljen materiellen Ausgleich durchaus 
rechtfertigen. 
Während bei den Erziehungsbeiträgen nur die noch unterhHaltungsbedürftigen 
Rinder in Anrechnung kommen, würden für die Erhöhung auch bie erwachfenen und 
geftorbenen Kinder mitzählen, Nehmen wir al3 Beifpiel: Ein Vater hat [eds Kinder, 
von denen die drei ältern [hon ihren Lebensunterhalt felbjt verdienen, fo erhält er für 
die drei jüngern Erziehungsbeihiljen, Diefe belaufen fich bei etwa 200 X Beihilfe auf 
600 46 jährlich. Bei Progreffion der Beihilfen etwa um 10 Prozent vom dritten Kinde 
ab je nach Zahl der Kinder würde er dagegen (220 + 240 + 260 ==) 720 K erhalten. 
Diele Mehr ift in Anbetracht der Opfer, die die Eltern [Hon für die ältern Kinder 
gebracht Haben, gewiß durdhaus berechtigt, 
Eine Berücfihtigung der Familienverhältutjfje in der Bemeffung 
des Giehalts it nicht neu. So tz. B. in Preußen das Gehalt Für die
	        
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