Full text: Mehr Freiheit im Welthandel!

bei jedem Paar immer nur ein Strumpf mit dem Worte „„Germany“‘“ 
gekennzeichnet war. Die Entscheidung lautet: die nicht 
gekennzeichnete Hälfte des Postens ist mit einem Sonderzoll 
von 10% zu belegen, weil sie hinsichtlich des Ursprunglandes 
nicht besonders kenntlich gemacht ist. 
3. Ein- und Ausfuhrverbote. 
Wie sehr der deutsche Außenhandel durch die in fremden 
Ländern vorhandenen Ein- und Ausfuhrverbote . heute noch 
behindert ist, nachdem Deutschland selbst seine Ein- und 
Ausfuhrverbote bis auf einige wenige abgebaut hat, sei an 
einigen. Beispielen erläutert. 
Mit Polen leben wir seit mehr als einem Jahr im Zollkrieg; 
für zahlreiche deutsche Erzeugnisse hat Polen Ein- und Aus- 
fuhrverbote erlassen. Die deutschen Gegenmaßregeln er- 
schweren den polnischen Handel zwar, aber nicht so sehr, wie 
umgekehrt. Denn die deutsche Ausfuhr nach Polen ist infolge 
der polnischen Kampfesmaßnahmen erheblich zurückgegangen, 
wogegen unsere Bezüge aus Polen nach wie vor sehr beträcht- 
lich sind und Deutschland in der polnischen Ausfuhr noch 
immer an erster Stelle steht. 
In der Tschechoslowakei besteht trotz größeren Abbaues 
immer noch eine beträchtliche Zahl von KEinfuhrverboten 
die die deutsche Industrie benachteiligt. Namentlich für die 
Einfuhr von Malerfarben und Malleinwand in die Tschecho- 
slowakei ist es nicht möglich, die Einfuhrbewilligungen zu 
erlangen, selbst nicht im Rahmen der Kontingente, die die 
Tschechoslowakei anderen Ländern bereits eingeräumt hat 
und die uns an sich kraft der Meistbegünstigung zustünden, 
Die Angelegenheit muß erst in den zur Zeit schwebenden Han- 
delsvertragsverhandlungen durchgefochten werden. Nur ganz 
selten wird einem tschechoslowakischen Kunden deutscher 
Firmen die Einfuhr eines 5-kg-Paketes genehmigt, weshalb 
sie auf eingeschriebene Muster angewiesen sind. Die Nachfrage 
nach den in Düsseldorf hergestellten Künstlerfarben ist er- 
wiesenermaßen recht groß; aber es gelingt nicht, irgendwelche 
nennenswerten Einfuhrkontingente zu erhalten. Englische und 
französische Waren kommen wegen der diesen Ländern zu- 
gestandenen Kontingente ohne Schwierigkeiten herein. 
Deshalb ist die Kammer vorgegangen. Die diplomatischen 
Verhandlungen haben aber zu einem Erfolge bisher nicht ge- 
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