fullscreen : Die Industrialisierung der deutschen Landwirtschaft, eine neue Phase kapitalistischer Monopolherrschaft

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ausgearbeitet.  Auch  der  Grundsatz  der  Allgemeinheit  der  Besteuerung ­
  ist  durchgeführt;  es  werden  neben  den  natürlichen  anch  die
juristischen  Personen  besteuert.  Man  kann  wohl  mit  Recht  sagen,  daß
es  keinen  Menschen,  keine  Gesellschaft  in  Deutschland  gibt,  die  nicht
auf  irgend  eine  Weise  besteuert  werden.  Anders  ist  es  hinsichtlich  des
Hauptgrundsatzes  der  Gerechtigkeit,  d.  h.  der  Gleichmäßigkeit  der
Besteuerung.  Dieser  unbedingt  zu  erhebenden  Forderung  wird  das
gegenwärtige  Steuersystem  durchaus  nicht  gerecht.  Folgendes
Beispiel  möge  dies  veranschaulichen:  Ein  Aktienbesitzer  besitzt  für
1  Million  Aktien  zum  Parikurse.  Am  Steuerstichtage  steht  der
Kurs  400,  demzufolge  er,  da  sein  Vermögen  ja  nun  4  Millionen
beträgt,  eine  Vermögensabgabe  von  SO  °/o,  d.  h.  2  Millionen  zu
leisten  hat.  Freilich  wird  ihm  die  Abzahlung  in  30  Jahren  erlaubt;
aber  bald  darauf  geht  der  Kurs  aus  pari  zurück;  er  hat  jetzt  wieder
1  Million  Mark  Vermögen,  aber  dieses  ist  inzwischen  ungeheuerlicherweise ­
  mit  einer  Abgabeverpflichtung  von  2  Millionen  belastet.  Unsere
derzeitige  Steuergesetzgebung  belastet  ferner  die  größeren  Kapitalien,
ohne  Rücksicht  darauf,  welchem  volkswirtschaftlichen  Zweck  sie  dienen,
unterschiedslos  relativ  hoch.  Dagegen  wäre  an  sich  nichts  einzuwenden,
denn  nach  dem  Grundsatz  der  Besteuerung  nach  der  Leistungsfähigkeit
soll  und  muß  der  Kapitalist  stärker  zur  Steuer  herangezogen  werden,
und  zwar  auch  sogar  relativ  stärker  bei  progressiver  Besteuerung,  als
der  Nichtkapitalist,  aber  in  der  Art  und  in  dem  bis  zur  Uebertreibung
ausgedehnten  Maße,  wie  unser  gegenwärtiges  Steuerwesen  es  tut,
muß  eine  steuerliche  Ungerechtigkeit  gegen  die  Kapitalisten
erblickt  werden,  ganz  abgesehen  davon,  daß  ein  derartiges  Heranziehen
auch  den  Vermögensstamm  angreift,  den  Ertrag  der  Steuer  herabmindert, ­
  und  somit  geradezu  zweckwidrig  wirkt;  doch  davon  später!
Zunächst  mögen  noch  zwei  Beispiele  die  Ungleichmäßigkeit  und  Ungerechtigkeit ­
  unseres  derzeitigen  Steuerwesens  dartun:  Legt  jemand
100000  M.  in  einer  mündelsicheren  Hypothek  an,  so  ist  er  gezwungen,
stets  die  ganzen  100000  M.  als  Vermögen  anzugeben.  Kauft  er  sich
dagegen  für  100000  M.  Maschinen  und  verschafft  sich  hiermit
vielleicht  noch  größere  Einnahmen  als  ein  Hypothekenbesiher,  so
hatte  er  bisher  das  Recht,  durch  jährliche  Abschreibungen  diesen
Teil  seines  Vermögens  verschwinden  zu  lassen.  Wenn  jemand
Jndustriepapiere  besitzt,  so  muß  er  sein  Vermögen  auf  Grund  der
am  Stichtage  notierten  Börsenkurse  angeben,  und  es  kann  passieren.
            
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