Full text : Wie Deutschland seine Schulden bezahlen kann!

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2.  Teil.

Kritik  des  geltenden  Steuerwesens.
a)  Grundsätzliches.
Die  allgemeinen  Beweggründe,  welche  mich  zur  Aufstellung
eines  neuen  Steuersystems  veranlaßt  haben,  sind  bereits  im  Vorwort
angedeutet  worden;  es  dürfte  auch  kein  Zweifel  darüber  entstehen,
daß  die  gegenwärtige  Art  der  Besteuerung  und  Steuererhebung  an
schweren  Mängeln  krankt.  Trotzdem  halte  ich  mich  für  verpflichtet,
vor  Darlegung  meines  neuen  Planes  noch  einmal  ausführlich  das
gegenwärtige  Steuersystem  zu  betrachten,  um  den  Nachweis  zu  erbringen, ­
  daß  eine  schleunige  und  durchgreifende  Reform  dringend
notwendig  ist.  Diese  Kritik  erfolgt  am  besten  und  gründlichsten,
wenn  wir  uns  an  die  von  der  Wissenschaft  allgemein  anerkannten
Grundsätze  des  Steuerwesens  halten.  Hiernach  ist  jedes  Steuersystem ­
  unter  einem  dreifachen  Gesichtspunkt  zu  prüfen,  nämlich
in  wieweit  dasselbe  den  Grundsätzen  der  Gerechtigkeit,  der  Volkswirtschaft ­
  und  der  Finanzwirtschaft  entspricht.
ad  1.  Was  zunächst  die  Grundsätze  der  Gerechtigkeit  betrifft,
so  soll  damit  eben  gesagt  sein,  daß  jede  Steuer  gerecht  sein  muß,
d.  h.  sie  muß:
a)  allgemein  sein,  die  Allgemeinheit  der  Zensiten  steuerlich
erfassen,  nicht  nur  die  natürlichen,  sondern  daneben  auch
die  juristischen  Personen  und  Gesellschaften  müssen  besteuert
werden;
b)  gleichmäßig  sein,  d.  h.  jeder  Zensit  muß  in  gleichem  Verhältnis ­
  besteuert  werden.  Auf  welche  Weise  dieses  Ziel
erreicht  wird  und  am  besten  erreicht  werden  kann,  darüber
gehen  die  Meinungen  auseinander.  In  der  modernen  Theorie
und  Praxis  des  Steuerwesens  gilt  der  Grundsatz  der  „Besteuerung ­
  nach  der  Leistungsfähigkeit",  der  ja  auch  sicherlich
bei  entsprechender  Anwendung  das  Richtige  trifft;
c)  gesetzmäßig  sein,  d.  h.  die  Steuer  muß  von  der  dazu
berufenen  Stelle,  also  letzten  Endes  vom  Staat,  genau  nach
Subjekt,  Objekt  und  Höhe  bestimmt,  und  es  müssen  die
            
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