Full text : Wie Deutschland seine Schulden bezahlen kann!

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Methoden  der  Veranlagung  und  Erhebung,  die  Kontrollmaßnahmen ­
  usw.  bezeichnet  sein.
ad  2.  Die  Grundsätze  der  Volkswirtschaft  lassen  sich  kurz
dahin  zusammenfassen:  das  gesamte  Steuerwesen  muß  derart  geregelt
sein,  daß  es  möglichst  geringe  Störungen  in  Erzeugung,  Verkehr  und
Verbrauch  der  wirtschaftlichen  Güter  verursacht;  der  Gang  der  Wirtschaftslebens ­
  darf  durch  das  Steuerwesen  nur  in  dem  Maße  berührt
werden,  wie  es  unbedingt  unvermeidlich  ist.  Ein  weiteres  Haupterfordernis ­
  ist,  daß  die  Steuer  den  Vermögens  stamm  nicht  angreifen
darf;  lediglich  das  Einkommen  darf  die  Steuerquelle  bilden.  Sonst
sägt  man,  um  ein  bekanntes  Bild  zu  gebrauchen,  den  Ast  ab,  auf
dem  man  sitzt.
ad  3.  Vom  finanzwirtschaftlichen  Standpunkte  aus  müssen
hinsichtlich  des  Steuerwesens  zwei  Forderungen  erhoben  werden:
a)  Die  Steuer  muß  in  ihrem  Ertrag  genügend  sein,  sie  muß
genug  einbringen.
b)  Sie  muß,  wie  man  es  steuertechnisch  ausdrückt,  beweglich
sein,  d.  h.  sie  muß  sich  dem  jeweiligen  Staatsbedarf  ohne
besondere  Schwierigkeit  anpassen  können.  Insbesondere  muß
die  Steuer  so  geartet  sein,  daß  sie  leicht  zu  größerer  Ergiebigkeit ­
  gebracht  werden  kann,  ohne  Ungerechtigkeit  und  Ungleichmäßigkeit ­
  hervorzurufen.
Das  also  sind  die  drei  Grundsätze  der  Gerechtigkeit,  der  Volkswirtschaft ­
  und  der  Finanzwirtschast,  die  theoretisch  von  jedem  Steuersystem ­
  eingehalten  werden  müssen.  Die  Ausgabe  der  praktischen
Steuerpolitik  ist  es  nun,  die  Grundsätze  der  Gerechtigkeit  und  der
Volkswirtschaft  mit  denen  der  Finanzwirtschaft  in  Einklang  zu  bringen,
ein,  wie  man  auf  den  ersten  Blick  sieht,  nicht  immer  ganz  einfaches
Unternehmen!
b)  Sind  die  geltenden  Steuern  gerecht?
Was  zunächst  die  Grundsätze  der  Gerechtigkeit  anlangt,  so  ist
die  Frage  der  Gesetzmäßigkeit  unseres  Steuerwesens  am  einfachsten,
und  zwar  mit  Ja  zu  beantworten.  Unser  gegenwärtiges  Steuerwesen
ist  vom  Staat  als  der  dazu  berufenen  Stelle  festgesetzt  und  genau
nach  Objekt,  Subjekt,  Höhe,  Veranlagung,  Erhebung  usw.  der  Steuern
            
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