Object : Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen

362.  Anweisung  zum  Behufe  der  Ausfuhr.

253

die  Summe  der  Grade  des

d)  bei  Branntwein  den  Alkoholgehalt  und
Alkoholgehaltes  der  ganzen  Sendung;
bei  Zucker  in  Broden  das  Fabrikszeicken;
Bei  Branntwein  ist  nebst  der  Angabe
tDct ^ n  des  G-w«bàch-è  derselbe  in  Empfang  er-'ÌlpSïSSS

4.  Verfahren  des  Vcrsendungsamtes.
'■¡■II

Oct.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.