Full text: Grundteilungsgesetz

Nr 035 A ] 
sofort aufgeforstet werden, und es sei in Aussicht genommen, 
noch weiteres Ödland aufzuforsten. Die Generalkommisssion 
habe sich zu dieser Sache dahin geäußert, daß ssie nicht 
eine Verschlechterung, sondern eine Verbesserung der 
fztstztoltte in den Maknahmen der Landgelsellschaft 
erblicke. 
Bei Hohenkarzig handle es sich um das sogenannte 
Friedeberger Bruch. Nachdem die Eigene Scholle mit 
der Stadt Friedeberg über Abnahme dieses Waldes Ver- 
handlungen geführt habe, die sich zerschlagen hätten, habe 
sie diese Fläche abgeholzt, um sie zu Baustellen aus- 
zulegen, da in der Nähe des Bahnhofs Friedeberg-Ost 
eine erhebliche Nachfrage nach Baustellen vorhanden sei. 
Soweit dieses Land nicht für Baustellen verwendet werde 
oder soweit es von den Ackerbürgern der Stadt Friede- 
berg, die einen Überfluß an Netewiesen hätten, nicht 
zugekauft werde, werde die Wiederaufforstung erfolgen. 
95 Morgen seien bereits angeschont worden. Davon, daß 
eine Versandung zu befürchten sei, könne wohl nicht 
recht die Rede sein, wenn man das Areal sehe. Es sei 
vollständig begrünt. 
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ohne weiteres zuzugeben, daß die Preise, die die An- 
siedler in der Provinz Brandenburg zahlen müßten, 
nicht niedrig seien. Das liege an der allgemeinen 
Marktlage. Grundstücke aus freier Hand seien auch 
nicht billiger. Auch die Preise in den andern Provinzen 
bei den andern Landgesellschaften seien keineswegs 
niedriz. Daß die Preise aber zu hoch seien, dafür 
liege ein Beweis nicht vor, dafür sei wohl auch theoretisch 
ein Beweis schwer zu führen. Die Anhaltspunkte, die 
man zur Beurteilung dieser Verhältnisse habe, sprächen 
jedenfalls ge g en eine z u teure Ansetzung und gegen die 
Annahme, daß die Anssiedler ihr Fortkommen auf den 
Stellen nicht fänden. Er erwähne einmal die große 
Nachfrage nach den Ansiedlerstellen der „Eigenen Scholle“, 
die Vermehrung des Viehstandes, die fast überall fest- 
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zwei Jahren eintrete. Vor allem sei auch keine einzige 
Zwangsversteigerung vorgekommen. Die Zinsen gingen 
pünktlich ein. Rentenstundungen kämen fast gar nicht 
vor, und, wenn die Ansiedler an die zweite Hand ver- 
kauften, geschehe es kaum je mit Verlust, sondern mit 
Gewinn, und wie nachgewiesen. häufig mit sehr erheblichem 
Gewinn. 
Weiter sei der Eigenen Scholle zum Vorwurf gemacht 
worden, daß sie in einem Falle für die Regelung der 
kommunalen Verhältnisse nicht zweckmäßig gesorgt habe; 
es sei das die Sache Krummendorf. Nach den vorliegenden 
Berichten und auch nach der Auffassung des Oberpräsidenten 
wäre eine andere kommunale Regelung, als wie sie in 
Krummendorf tatsächlich vorgenommen worden sei, nicht 
möglich gewesen. Einmal betrage das aufgeteilte Areal 
nur 260 ha. Allerdings seien 54 Ansiedlerstellen geschaffen, 
davon aber 30 Stellen unter 1 ha und nur 7 Stellen 
über 10 ha. Daraus hätte man ein neues leistungsfähiges 
Gemeinwesen zweckmäßig nicht bilden können. 
Es komme hinzu die eigentümliche Lage dieses Auf- 
teilungsobjektes, das in 4 Bipfeln liege. Schon ein Blick 
auf die Karte lasse es kaum möglich erscheinen, die Sache 
anders zu behandeln, als geschehen, nämlich Einaemeindung 
zur Stadt Züllichau. 
Außerdem sei dadurch, daß dieses Areal zu Züllichau 
eingemeindet worden sei, erreicht worden, daß An- 
forderungen in öffentlich- rechtlicher Beziehung nicht 
gestellt worden seien, es sei weder ein Schulbau notwendig 
geworden. noch seien Forderungen gestellt worden hinsicht- 
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