Nr 035 A
damit einen Preisdruck, eine Preisminderung herbeiführen,
damit sie in der Lage sei, genügend billiges Land für
die Ansiedler zu erwerben. Diese Wünsche der Staats-
regierung für die Förderung der inneren Kolonisation
ständen in direktem Gegensajß zu dem, was von der
Staatsregierung bisher immer behauptet worden sei.
Noch für 1913 habe der Landwirtschafstsminister bezüglich
der inneren Kolonisation in den Provinzen Westpreußen
und Posen ausgeführt, daß ihm ein Angebot von Land
zur Verfügung gestanden habe, das auf 142 000 ha be-
ziffert worden sei, also fast eine halbe Million Morgen
in den beiden Provinzen, wovon wieder 50 000 ha ernsten
Angebots der näheren Einsichtnahme wert gewesen seien.
Ferner sei gesagt worden, daß auch in den anderen
Provinzen die Ansiedlungsgesellschasten genügend Land
zur Verfügung hätten. Also das Landangebot sei groß
geuug. Auch hinsichtlich des Preises habe man bisher
keine Klagen seitens der Staatsregierung gehört. Es sei
immer ausgeführt worden, den Ansiedlern gehe es mit
den Preisen, zu denen sie jet angesettt worden seien,
ziemlich gut. Es habe also doch den Anschein, als ob
bei diesem Geseßentwurf noch andere Momente wie
nationale usw maßgebend gewesen seien.
Bezüglich der Preisbildung werde eingewandt werden,
die Staatsregierung hätte die Pflicht, dafür zu sorgen, daß
nun die Höchstgrenze erreicht sei, daß man auch für die
Zukunft vorbauen müsse. Auch hierin sei er anderer
Auffassung. Man solle diese Preisbildung der Zukunft
überlassen. Auch beim Grund und Boden sei die Preis-
bildung Schwankungen unterworfen wie überall. Man
sollte im allgemeinen froh sein, daß die Preise für den
Grund und Boden allmählich wieder etwas in die Höhe ge-
gangen seien und das Nationalvermögen dadurch auch eine
Vergrößerung erfahren habe. In dem Moment von Über-
sbhannungen werde von selbst eine Regulierung eintreten.
Auf die Frage, welches denn überhaupt ein geeigneter
Preis sei, um den Ansiedler prosperierend anzusetzen, könne
man überhaupt keine Antwort geben. Dabei sprächen zu
viele Faktoren mit. 450 A pro Morgen in den Olst-
fttriuten könne er nicht als einen zu hohen Preis an-
erkennen.
Dann erscheine es ihm sehr unbillig, die Landwirtschaft
durch diese Maßnahmen in einem Teile ihres Vermögens
einfach zu enteignen. Er könne sich nur wundern, daß der
Bund der Landwirte und die anderen landwirtschaftlichen
Organe sich nicht schärfer gegen das Vorkaufsrecht ausge-
sprochen hätten. Er verweise auf den Artikel des Herrn
v. Dziembowski-Pomian im „Tag“.
Hier liege eine große Schädigung derjenigen vor, die
sich um den Kauf eines Gutes bemüht hätten. Auch bei den
Erwerbern wirke das Gesetz nicht anders als eine Ent-
eignung; denn in dem Moment, wo jemand den Vertrag
abgeschlossen habe, sollte er doch das Recht haben, sich als
Besitzer des Gutes zu fühlen. Sobald der Staat es für
fich beanspruche, entstehe eine Enteignung, und noch dazu
ohne Entschädigung für alle Mühe, Geld- und Zeitaufwand.
Hier finde auch wieder die Differenzierung zwischen
dem städtischen und dem ländlichen Grund und Boden statt.
Wenn man gegen das sogenannte Obereigentum auch ein-
wenden könne, daß es nur an den Staat übertragen werden
solle, um es sofort wieder an selbständige Existenzen weiter-
zugeben, so sei es doch im Prinzip statuiert. Es werde
nur eine Frage der Zeit sein, daß der Staat sein Vorkaufs-
recht nach Richtungen ausbauen werde, an die man heute
nicht denke. Er bitte deshalb um prinzipielle Ablehnung
des Vorkaufsrechts. .f
Durch die Besschränkung auf die „walzenden Güter
nach Antraq 33 werde für die innere Kolonisation nichts
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