Full text : Grundteilungsgesetz

A

briefe 83, 84 bis 85. Ein gegen alles Erwarten großer
Verlust sei also für die Gesellschaften entstanden, in dem
angenommenen Beispiel von 94 bis 85, also von 9 Y. Diese
Verluste hätten die letten Jahresabschlüssse natürlich stark
beeinflußt.
Die Staatsregierung habe diesem Übelstande Rechnung
getragen, indem sie einen Teil, nämlich ?s,4 des Kursverlustes,
 unter gewissen Umständen, wie in der Antwort auf
Frage 8 zum Antrage 1 der Kommissionsbeschlüsse vom
27. März d. Is dargelegt sei, auf die Staatskasse übernommen
 habe. Es sei nun gewünscht worden, die Staatsregierung
 möge den g esamt en Kursverlust auf die
Staatskasse übernehmen. Er bitte, zu prüfen, ob das zweckmäßig
 sei. Das Mittragen am Kursverlust habe die große
Bedeutung, daß die Gefsellschaft interessiert sei an der Versilberung
 der Rentenbriefe zu einer möglichst gelegenen Zeit.
Wenn der Staat den ganzen Kursverlust übernehme, sei
das Interessse der Gesellschaft verschwunden; man müsse
dann damit rechnen, daß die Rentenbriefe sehr lange unversilbert
 blieben; das führe aber zu einer unerwünschten
Festlegung der Zwischenkreditmittel. Denn dabei handle
es sich um rollendes Kapital und die Staatsregierung müsse
dafür sorgen, daß es möglichst bald wieder in den Zwischenkreditfonds
 zurücklaufe. Er bitte also, die Regelung der
Staatsregierung beizubehalten.
Die wichtige Frage, ob Rentenbankkredit oder Bargeld,
 betreffend könne er sich nur den Rednern anschließen,
die dafür plädiert hätten, daß es bei dem Rentenbankkredit
bleibe. Die Gründe dafür seien im Laufe der Debatte und
auch in den Antworten der Staatsregierung dargelegt. Für
die Staatsregierung habe der jetzige Zustand die große Bedeutung,
 daß ihr unbeschränkte Mittel zur Verfügung
ständen, während sie im anderen Falle mit beschränkten
Mitteln rechnen müßte und von Beit zu Zeit wieder mit
Neuforderungen an den Landtag heranzutreten hätte. Es
sei auch mit Recht bemerkt worden, daß, wenn ein solcher
Fonds sich dem Ende zuneige, bei den Gessellschaften Unruhe
und das Bestreben entstehen werde, möglichst viel von dem,
was noch da sei, zu erhalten, – ein jedenfalls nicht erwünschter
 Zustand.
Num’ sei der Meinung Ausdruck gegeben worden, die
von der Staatsregierung für Zwischenkredit erbetene
Summe von 7s Millionen würde nicht ausreichen. Man
könne allerdings nicht mit völliger Sicherheit behaupten,
daß gerade 75 Millionen die richtige Summe sei. Die
Staatsregierung sei aber auf Grund folgender Rechnung
zu dieser Summe gekommen: Es würden bisher jährlich
18 Millionen an Rentenbriefen gebraucht. Die Besiedlung
eines Gutes dauere in der Regel 114 bis 2 Jahre. Nehme
man zwei Jahre an, so handle es sich also um 36 Millionen.
Nun sei zu bedenken, daß der Zwischenkredit eigentlich nur
ein vorweggenommener Rentenbankkredit sei. Es sei die
vorübergehende Beleihung mit Staatsgeldern, an deren
Stelle später die dauernde Beleihung durch die Rentenbank
trete. Es hätten also für die bisherigen Verhältnisse, wo die
Ostpreußische Landgesellschaft, die Gesellschaft in Schleswig-Holstein,
 die Eigene Scholle und die Pommersche Gefellschaft
 arbeiteten, 36 Millionen genügt. Die Gefellschaften
seien nun vermehrt worden durch eine in Schlesien, eine in
Sachsen und eine in Hannover. Wenn man annehme, daß
diese drei neuen Gesellschaften ebenso viel brauchten wie
die bisher vorhandenen Gefsellschaften, seien 72 Millionen
notwendig. Dabei mache er darauf aufmerksam, daß er
mit einer Dauer des einzelnen Besiedlungsgeschäftes von
2 Jahren gerechnet habe; er habe nach oben gerechnet, da
viele Sachen in 114 Jahren abgeschlossen würden. Man
könnte also wohl sagen, 70 Millionen würden genügen;
trotzdem seien 75 Millionen angefordert. Dazu komme nun
noch ein Reservefonds, nämlich das Geld, mit dem die
            
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