Full text : Grundteilungsgesetz

Nutzung für den bisherigen Interessentenkreis verwenden,
so daß der gewollte Erfolq kaum eintreten werde.
Der zwanzigste Redner begrüßte ebenfalls den
Ausbau des Rentenbankkredits zur Durchführung der
inneren Kolonisation. Ihm schiene nur die Konstruktion
in einem Punkte noch zu eng zu sein. Das Gesetz sagte, daß
nur diejenigen Rentensstellen den Rentenbankkredit bekämen,
die nicht fremde Arbeitskräfte beschäftigten. Die Kolonisationsgesellschaften
 seien aber manchmal gezwungen,
größere Vorwerke bestehen zu lassen, bis zu 800 oder
1000 Morgen groß. Das seien Formen von Großbauern.
Früher habe die Rentenbank in Ostpreußen auch auf solche
Stellen Kredit gegeben, jetzt habe sie es abgelehnt. Dann
kämen die Kolonisationsgesellschaften in Schwierigkeiten.
Gewiß werde der Staat darauf halten, daß solche Stellen
nicht zu oft bestehen blieben. Wo es nicht nötig sei, sei es
auch besser, ganz aufzuteilen, weil man damit mehr Volk
aufs Land ziehe. Aber es sei dies manchmal unmöglich,
namentlich da, wo große Gebäude bestehen. In letzter
Zeit habe man in Ostpreußen auch auf die Besitzfestigungsgelder
 verwiesen. Aber dabei werde immer das dingliche
Wiederkaufsrecht eingetragen, was nicht so angenehm sei wie
der Rentenbankkredit. Auch reichte dieser Kredit nicht aus.
Der Großbauer sei ein Bindeglied zwischen Kleingrundbesitz
und Großgrundbesitz und er möchte ihn darum erhalten
wissen. Der Großbauer habe auch erheblichen Einfluß in
den Gemeinden. Er bitte daher die Regierung, zu erwägen,
ob es nicht richtig wäre, daß diejenigen größeren Bauerngüter,
 die in eine Kommune kämen, die nicht selbständige
Gutsbezirke bildeten, auch durch Rentenbankkredit gespeist
würden. Gerade um diese Leute zu erhalten, sei das aus
sozialen und politischen Gründen nötig. Die Finanzverwaltung
 werde also darauf Bedacht nehmen müssen, hier
Erleichterungen zu schaffen.
 Gewiß sei der Kursverlust für die kolonisatorischen
Gesellschaften von ungeheurer Tragweite, und es sei zu
begrüßen, daß der Staat auch hierfür etwas tun werde.
Noch etwas anderes, was die Gesellschaften teilweise bcdränge,
 seien die Restrenten. Man werde Genossenschaften
qründen müssen, die diese Restrenten übernähmen.
Er wünsche auch, daß die Kleinsiedlungsgesellschaften
Zuwendungen des. Staates bekämen. Es sei ganz richtig,
was der Berichterstatter sage, daß die großen Kolonisationsgesellschaften
 die Kleinsiedelung gar nicht pflegen könnten.
Meist bildeten die Kleinsiedlungen sich um Städte und
Industriebezirke herum und setzten dort Arbeiter an; und
zur Lösung solcher Arbeiterfragen seien die großen Gefellschaften
 weniger geeignet.
Es sei vielfach gesprochen worden von Besiedlungen
durch Private und durch die Landbank. Die privaten Bessiedlungen
 wären ja zu begrüßen, wenn ssie nicht so auf
Bewinn zugeschnitten wären und, wenn bei ihnen das Ideal
etwas größer wäre. Die Landbank habe in letzter Zeit
hauptsächlich Wälder und einzelne Teile von Gütern verkauft
 und die Restgüter vertauscht oder weiter veräußert.
Dies sei doch keine Durchführung der inneren Kolonisation.
Er stimme dann zu, daß von der Generalkommisssion in
ihrer jetzigen Gestalt keine ersprießliche kolonisatorische
Wirkung zu erwarten sei. Aber von der vorgeschlagenen
Landeskulturbehörde verspreche er sich auch nicht mehr. Die
großen kolonisatorischen provinziellen Gesellschaften müßten
private sein, und es müßten sich dabei der Staat, die
Regiminalbehörden, die Genosssenschaftsverbände, die Provinzial-
 und Kreiskorporationen und auch andere provinzielle
 Verbände beteiligen.
Die Aufsicht durch die Seehandlung dürfte vollständig
qenügen für die Sicherheit der Rentenbriefe. Sie habe

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