Full text : Grundteilungsgesetz

Nr 035 A
genügend Kräfte, die die Kolonisationsgesellschaften überwachen
 könnten.
Der Antrag Ecker (Winsen) habe in manchen Punkten
etwas Bestechendes, insofern er bares Geld gebe und den
Kursverlust nicht enthalte. Aber der Rentenbankkredit gehe
viel weiter, und hier müsse von Zeit zu Zeit aufgefüllt
werden, da die 100 Millionen bald verbraucht wären.
Er glaube, daß ein Freijahr genüge. Bei längerer
Stundung könnte der Mann zur schlechten Wirtschaft verleitet
 werden, vorzeitig die Stelle verlassen, und an einer
anderen Stelle denselben Betrug verüben. Man könne im
einzelnen Falle Beihilfen geben, wenn einer in Schwierigkeiten
 komme. Am besten würden die Kolonisten angesetzt,
wenn man ihnen Baudarlehen gebe, so daß sie selbst bauen
könnten, denn sie bauen besser und billiger.
Sehr schwierig sei und bleibe immer die Ansiedlung
der Landarbeiter. Man werde ihnen qrößere Stellen geben
müssen, um sie seßhaft zu machen. 11/2 ha Jei zu wenig.
Wenn man zu viel Gemeindeland gebe, führe das zu
Zank und Streit. Für die Jugendpflege geschehe manchmal
 vielleicht schon etwas zu viel.
Es sei auch ausgeführt worden, die Kolonisationsgesellschaften
 sollten kein Monopol haben. Es wäre sehr gut,
wenn die Privaten richtig aufteilen wollten; aber solche
Leute gebe es eben nicht. Bei der Privatkolonisation wird
f wie vor der materielle Gewinn allein ausschlaggebend
eiben.
Für die Regelung der öffentlich-rechtlichen Verhältnisse
könnten nur große provinzielle Kolonisationsgesellschaften in
Frage kommen. Denn Dörfer mit allem Zubehör zu
schaffen, könne man einer kleinen Siedlungsgesellschaft nicht
zumuten. Die innere Kolonisation könne nur qut gefördert
werden durch große provinzielle Siedlungsgesellschaften.
Natürlich dürften die kleinen gemeinnützigen Siedlungsgesellschaften
 auch nicht vergessen werden.
. Die bisherige Organisation halte er für vollkommen
genügend. sie habe sich bereits bewährt.
. Der Vertreter des Landwirxtschhaftsministeriums
 stimmte namens der Staatsregierung der
leßten Äußerung zu, daß die Organisation in ihrer jetzigen
Entwicklung genüge. Danach stütze sich die innere Kolonisation
 auf die großen gemeinnützigen Gefsellschaften, soweit
es sich um große Siedlungsunternehmen handle, wie die
Gründung neuer Gemeinden, und auf kleine lokale Siedlungsgesellschaften,
 soweit es sich um Kleinarbeit handle.
Von dieser Organisation könne man erwarten, daß sie die
luuett. ß?louifatiga so weiterbringe, wie es überhaupt
möglich sei.
Verschiedentlich sei der Meinung Ausdruck gegeben
worden, man sollte den einen oder anderen der im Laufe
der Kommissionsberatungen gemachten Vorschläge in den
Gesetentwurf hineinarbeiten. Er bitte, darin nicht zu weit
zu gehen. Es entstehe die Befürchtung, daß die innere
Kolonisation dadurch in starre Formen gepreßt werde, die
der Verwaltung die Arbeit erschwerten statt sie ihr zu erleichtern.
 Wenn die Staatsregierung an der alten Methode
festhalte, das erforderliche Geld alljährlich durch den Etat
anzufordern, was durch das Entgegenkommen des Landtages
 immer bewilligt worden sei, so werde sie imstande
sein, auch allen neu entstehenden Bedürfnissen immer Rechnung
 zu tragen.
Die Klagen über den Kursverlust seien hauptssächlich
durch die Entwicklung des vorigen und des vorvorigen
Jahres infolge der großen Balkankrise entstanden. Als
die großen Gefsellschaften damals die Besiedlung eines
Gutes kalkulierten, standen die s!/. h igen Rentenbriefe 94,
und als sie nach anderthalb Jahren dazu übergehen mußten,
die Rentenbriefe zu versilbern, standen dieselben Renten-A


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