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Der Berichterstatter bemerkte, der Regierungs-
vertreter habe schon auseinandergesetzt, daß ein Spatium
eingetreten gewesen sei, wo der Zwischenkredit knapp
gewesen sei, und daß deshalb die 75 Millionen beantragt
seien, um die daraus sich ergebenden Mängel zu beseitigen.
Was den keritisierten Zinssat von 7 h anlange, so
nähmen die großen und die kleinen Gesellschaften ihren
Zwischenkredit in erster Linie gegen Sicherheit in An-
spruch. Die Seehandlung biete ihnen eine bestimmte
Summe zu dem billigen Zinssatz des Zwischenkredits;
wenn sie mehr haben wollten, gewähre die Seehandlung
einen gewissen Üb er kr e dit, und dieser müsse natürlich
zu d em ZYinsfuß bezahlt werden, der sonst auf dem
Geldmarkt bezahlt werde. Das seien die erwähnten 7 t.
Der Prozentsatz gehe sogar noch höher; das werde ssich
aber niemals vermeiden lassen.
Der siebente Redner hielt den Nachweis nicht
für erbracht, daß der Fonds auf 125 Millionen erhöht
werden müsse, um für eine längere Zeit auszureichen.
Andererseits aber werde man auch den Ausführungen
der Staatskommissare nicht beitreten können, daß die
eingestellte Summe ausreiche, weil bei ihrer Berechnung
zwei Faktoren nicht ausreichend berücksichtigt seien, ein-
mal daß den kleineren Gesellschaften, auch anderen Unter-
nehmern, die in einer einwandsfreien Weise ansiedelten,
in höherem Maße als bisher der Zwischenkredit zugänglich
gemacht werden würde, und zweitens, daß kein grund-
sätzlicher Unterschied in bezug auf die Höhe des Zwischen-
kredits gemacht werden solle zuungunsten der kleineren
Geseulchaften und zugunsten der gemeinnützigen Provinzial-
gesellschaften.
Dem Vertreter des Finanzministeriums erwidere er,
daß es gar nicht die Absicht des Antrages 65 sei, der
Seehandlung allemal vorzuschreiben, auch in den Fällen,
in denen sie die Sicherheit nicht als vorhanden erachte,
rr gritterkreril te hee ter!tGähige.. Höhe su ten
kein Unterschied in der Beleihungsfähigkeit zwischen den
großen und den kleineren Gesellschaften gemacht werden.
Er beantrage daher, die Summe von 75 auf 100
Men zu erhöhen, und bitte. die Resolution 65 an-
zunehmen..
Nachdem sich der Vertreter des Antrags 76 dahin
ausgesprochen hatte, daß er zwar eine Erhöhung auf
125 Millionen nach wie vor für erforderlich halte, sich
aber dem Kompromißvorschlage anschließen wolle, wurde
der so geänderte Antrag 76 angenommen.
Ebenso wurde der Antrag 665 ana eno m men und
schließlich der § 24 selbst.
§ 24 a *)
Es lag ein Antrag 78 vor:
einzufügen:
§ 24 a
Der Staatsregierung werden zur Beteiligung
des Staates mit Stammeinlagen bei gemein-
nützigen Ansiedlungsgesellschaften in Gemäßheit
des Gesetes vom 28. Mai 1913, betreffend die
Bereitstellung von Staatsmitteln zur Förderung
der Landeskultur und der inneren Kolonisation,
slr 15 Millionen Mark zur Verfügung
gestellt.
Dazu führte ein Antragsteller, der achte Redner,
aus, nach den Antworten des Landwirtschaftsministeriums
(1 Nr 4) seien für die 7 großen provinziellen Ansiedlungs-
*) Vergl. auch § 27