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Gesees gefördert werde. Der Ministerpräsident habe
1912 ausdrücklich gesagt, daß die Ansiedlungsgesellschaften
in den Stand gesettt werden sollten, ihre Tätigkeit gu
verdoppeln und zu verdreifachen. Nach seinen Informationen
stelle sich der Bedarf für Pommern auf
15 Millionen, für Ostpreußen auf 15 Millionen, für die
Eigene Scholle auf 15 Millionen, für Sachsen auf 15
Millionen, für Schlesien vorläufig auf 10 Millionen, für
Hannover auf 10 Millionen, für Schleswig-Holstein vorläufig
auf 5 bis 10 Millionen, für Hessen-Nassau vorläufig
auf 5 Millionen, und dann für die Landbank auf
10 Millionen, zusammen 105 Millionen. Nun mache ex
darauf aufmerksam, daß der bisher gewährte Zwischenkredit
nicht genügt habe. Verschiedene provinzielle Anssiedlungsgesellschaften
hätten neben dem Zwischenkredit,
den sie in Höhe von 3'/.% hätten, bei der Seehandlung
einen Kredit von 41 eröffnet erhalten. Außerdem seien
sie genötigt gewesen, den Kredit bei Privatbanken in
Anspruch zu nehmen, und zwar bis zu einer Höhe
von 7h. Das dürfe nicht zugelassen werden, wenn die
innere Kolonisation auf eine ordnungsmäßige Basis gestelt
werden solle. Endlich habe der Regierungsvertreter
keine Rücksicht genommen auf die 52 kleinen
gemeinnützigen Ansiedlungsgesellschaften. Es würde sehr
wünschenswert sein, auch sie mit Zwischenkredit zu bedenken,
weil sie in derselben Weise segensreich tätig sein
könnten wie die großen Gesellschaften und weil man
unter allen Umständen vermeiden solle, daß die provinziellen
Gesellschaften sich zu reinen Staatsinstituten
auswüchsen und eine Monopolstellung einnähmen. Im
übrigen halte er es im Interesse eines stetigen Fortganges
der inneren Kolonisation für erforderlich, daß von vornherein
ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt und
nicht nach einigen Jahren weitere Summen angefordert
werden müßten.
Der 1Vérstr eter:1d es Va nd. w ir tj:chia ft sministeriums
erwiderte, die vorgetragenen Gesichtsys
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daß dabei sehr erheblich nach oben abgerundet worden sei.
Die Landbank zu erwähnen, sei nicht notwendig gewesen,
weil ihre Betätigung sich im Durchschnitt der leßten Jahre
jährlich nur auf etwa zwei Güter erstreckt habe. Dazu
wäre vielleicht ein Kredit von 2 Millionen nötig. Die
vom Ministerpräsidenten angekündigte Verdoppelung
werde inzwischen dadurch durchgeführt, daß die Zahl der
gemeinnützigen Gesellschaften verdoppelt worden sei. Es
seien dazu gekommen Sachsen, Schlesien und Hannover.
Diese Verdoppelung habe er in seiner Berechnung berücksichtigt.
Wenn nun der Vorredner darauf hingewiesen
habe, daß der Zwischenkredit bisher nicht ausgereicht habe,
daß die Kolonisatoren andere Kredite hätten benutzen
müssen, so sei das richtig. Vor zwei Jahren sei man
allerdings in einer gewissen Notlage gewesen. Es sei
dann aber vorübergehend Ersat geschaffen worden durch
das Geseßz vom vorigen Jahre, wonach 10 Millionen
Stammkapital bereitgestellt worden seien zur Benutzung
für die Gesellschaften, und wonach erlaubt worden sei,
dieses Geld auch vorübergehend zu Zwischenkredit zu
benutzen. Die Staatsregierung habe 6 Millionen davon
vorläufig in Zwischenkredit hineingegeben. Die vorübergehende
Klemme könne in Zukunft nicht mehr eintreten, besonders
wenn erwogen werde, daß die Staatsregierung,
falls diese 75 Millionen plus den 15 Millionen Reserre
nicht mehr ausreichen sollten, sofort und rechtzeitig weitere
Mittel beantragen werde. '
Wenn der Vorredner noch darauf hingewiesen habe,
daß einzelne Gesellschaften ihren anderweit besorgten
Kredit bis zu 7% hätten bezahlen müssen, so habe es sich
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